Es war ein tragischer Unfall: Vor knapp 15 Jahren verunglückte der Autor und Schauspieler Samuel Koch bei einem Stunt in der ZDF-Sendung „Wetten, dass..?“. Seither ist der heute 37-Jährige querschnittsgelähmt. Am Mittwoch (13.00 Uhr) prüft das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, ob Koch als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war.
Koch beantragte nach Angaben des Gerichts im Jahr 2020, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft lehnte das ab. Dagegen klagte Koch erfolglos vor dem Sozialgericht Mannheim. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies die Berufung zurück.
Gericht sieht vorwiegend eigenwirtschaftliches Interesse
Die Vorinstanzen argumentierten, der Versicherungsschutz als Beschäftigter oder „Wie-Beschäftigter“ scheide aus. Koch habe sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und mit ihm den Wettbeitrag organisiert. Er habe als sein eigener Regisseur agiert. Auch bestehe kein Versicherungsschutz im Ehrenamt.
Koch sei zwar für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätig gewesen. Aber sein Auftritt in der Sendung sei hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen, sein Können zu präsentieren und bekannt zu werden. Dagegen legte Koch Revision ein. Nun muss das BSG entscheiden.
Koch hatte in der Fernsehshow „Wetten, dass..?“ gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegen fahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. Darüber schloss er laut dem BSG mit dem ZDF einen Mitwirkendenvertrag ohne Bezahlung. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug. Dabei zog er sich eine Querschnittslähmung zu. (dpa)