In Niedersachsen, wo ein Hund mutmaßlich zwei Menschen totgebissen hat, gibt es keine pauschale Beurteilung aufgrund der Rasse. Hier gelten Hunde nur individuell als gefährlich – etwa wenn sie Menschen oder Tiere gebissen haben oder besonders angriffslustig sind. Nach Angaben des Agrarministeriums sind dort landesweit von aktuell knapp 350 000 Hunden im Melderegister etwa 460 Tiere (rund 0,1 Prozent) als gefährlich gekennzeichnet. Für sie wird eine besondere Zulassung für die Haltung benötigt. In der Öffentlichkeit gilt Leinenzwang und Beißkorbpflicht.
Jährlich sterben in Deutschland im Schnitt drei bis vier Menschen an Hundebissen oder nach Hundestößen. Das Statistische Bundesamt zählte von 1998 bis 2015 insgesamt 64 Todesopfer.
Hundebisse werden bundesweit nicht statistisch erfasst. Für das Jahr 2010 zählte die gesetzliche Unfallversicherung 3610 gemeldete Bissverletzungen – davon etwa 75 Prozent durch Hunde und Katzen. In einer Dissertation, die Beißstatistiken der Bundesländer für 2012 auswertet, werden knapp 3000 Hundebisse an Menschen gezählt. Wenn die Attacken tödlich enden, sind demnach meist Menschen Opfer, die sich schlecht verteidigen können – also Ältere und kleine Kinder.
Bundesweit Aufsehen erregte im Juni 2000 der Fall des kleinen Volkan. Zwei freilaufende American-Staffordshire-Mischlinge stürzten sich auf einem Schulhof in Hamburg auf das spielende Kind und zerfleischten den Sechsjährigen. Daraufhin wurden in den Bundesländern die Gesetze verschärft. Zuletzt wurde im Mai 2017 im baden-württembergischen Stetten am kalten Markt eine 72-Jährige von einem Hund der Rasse Kangal auf einem Fußweg angegriffen und totgebissen.