1) Gegenstand der Abstimmung

Gegenstand der Abstimmung ist die Auszeichnung der drei beliebtesten Videos von Narrenvereinen, Guggenmusiken, vergleichbaren Gruppen, Vereinen aus anderen Bereichen, Schulklassen und gemeinnützigen Organisationen im Südwesten. Der Veranstalter behält sich vor, Vereine vom Video-Wettbewerb ohne Nennung von Gründen auszuschließen. Die Gewinner werden durch Nutzer ermittelt, die online ihren Favoriten wählen können. Dazu gibt es vom 16.02.2022 bis 27.02.2022 ein Online-Voting. Jeder Nutzer hat eine Stimme. Die drei Vereine, die zum Abstimmungsende die meisten Stimmen erhalten hat, gewinnen den ausgeschriebenen Preis. Das Ergebnis wird innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Abstimmungsfrist bekannt gegeben.

2) Ablauf des närrischen Video-Wettbewerbs des SÜDKURIER 2022

1. Phase: Video-Upload

Zwischen dem 14.01.2022 und dem 06.02.2022 können Narrenvereine, Guggenmusiken, vergleichbaren Gruppen, Vereine aus anderen Bereichen und gemeinnützigen Organisationen im Südwesten ihren Videobeitrag über das Formular auf sk.de/narren22 hochladen. Beiträge dürfen dabei nicht größer als 500MB sein und eine Länge von 3 Minuten nicht überschreiten.

2. Phase: Abstimmungsphase

Die Dauer der Abstimmung erstreckt sich vom 16.02.2022 bis zum 27.02.2022. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, an der Abstimmung teilzunehmen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die unter Ziff. 3 aufgeführt sind. Die Abstimmung ist kostenlos. Ein Abonnement wird nicht benötigt.

3. Phase: Gewinnermittlung

Die Auswertung des Video-Wettbewerbs erfolgt am 28. Februar 2022. Die Gewinner werden schriftlich per Email benachrichtigt. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Die öffentliche Bekanntgabe der drei Gewinner erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Auswertung in den Medien des SÜDKURIER.

3) Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Schweiz haben und volljährig sind. Die Angaben zur Person müssen der Wahrheit entsprechen und können bei Missbrauch zum Ausschluss des Teilnehmers (stimmabgebende Person) führen. Für die Richtigkeit der auszufüllenden Daten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Auf Anforderung hat der Teilnehmer die Richtigkeit dieser Angaben zweifelsfrei nachzuweisen.

4) Teilnahme

Die Teilnahme für Vereine und das Einreichen von Video-Beiträgen (s. Ziff. 2 1. Phase) ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums zwischen dem 14.01.2022 und dem 06.02.2022 möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Video-Beiträge werden bei der Abstimmung nicht berücksichtigt. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm eingegebene Email richtig und ausschließlich ihm zugänglich ist. Um an der Abstimmung (s. Ziff. 2 2. Phase) vom 16.02.2022 bis zum 27.02.2022 teilzunehmen, ist ein Abstimmen für ein teilnehmendes Video der aufgeführten Vereine, sowie die Eingabe einer validen Email-Adresse notwendig. Das mehrmalige Abstimmen ist nicht möglich. Jeder Nutzer hat eine Stimme. Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Cookies einsetzt. Diese Cookies werden genutzt um sicherzustellen, für welchen Verein der Teilnehmer abgestimmt hat.

5) Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Der Gewinner des Video-Wettbewerbs ist mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts, sowie eines Fotos von sich, in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein Folgender Preis wird vergeben: 1. Platz: 2.000 € + 1 € pro Stimme (max. 500 €); 2. Platz 1.000 € + 1 € pro Stimme (max. 500 €); 3. Platz: 500 € + 1 € pro Stimme (max. 500 €) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss. Die drei Gruppen mit den meisten Stimmen gewinnen. Die Gewinner der Abstimmung werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert und aufgefordert die persönlichen Daten (Name, Adresse und Bankverbindung) zu übermitteln. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinner. Ein Umtausch oder eine Selbstabholung des Gewinns sind nicht möglich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Der Gewinner wird dann nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

6) Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 3 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen und Video-Beiträge von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Beleidigende, gewaltverherrlichende, rassistische, antisemitische, homophobe, sexistische oder anderweitig diskriminierende Inhalte sowie das kommerzielle oder private Anbieten oder Bewerben von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Videobeiträge sind nicht gestattet. Es nimmt nur ein Beitrag pro Verein an der Abstimmung teil. Videos, die bereits am närrischen Video-Wettbewerb des SÜDKURIER 2021 teilgenommen haben, sind nicht zugelassen.

7) Beendigung der Abstimmung

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Abstimmung ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Abstimmung stören oder verhindern würden.

8) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.