1) Gegenstand der Abstimmung
Gegenstand der Abstimmung ist die Auszeichnung der drei beliebtesten Gruppenhäser im Südwesten. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Abstimmung ohne Nennung von Gründen auszuschließen. Die Gewinner werden durch Nutzer ermittelt, die online ihren Favoriten wählen können. Dazu gibt es vom 09.02.2024 bis 14.02.2024 ein Online-Voting. Die drei Bilder, die zum Abstimmungsende die meisten Stimmen erhalten hat, gewinnen die ausgeschriebenen Preise. Das Ergebnis wird innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Abstimmungsfrist bekannt gegeben.
2) Ablauf des Fasnachts-Bildervotings des SÜDKURIER 2024
1. Phase: Bilder-Upload
Zwischen dem 29.01.2024 und dem 08.02.2024, 23.59 Uhr, können alle Teilnehmer ihr Bild von ihrem Gruppenhäs mit mindestens drei Personen über das Formular auf https://redaktion.suedkurier.de/seite-fastnacht-abstimmung/ hochladen. Die Datei darf nicht größer als 1 GB sein.
2. Phase: Abstimmungsphase
Die Dauer der Abstimmung erstreckt sich vom 9.02.2024 bis zum 14.02.2024, 23.59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, an der Abstimmung teilzunehmen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die unter Ziff. 3 aufgeführt sind. Die Abstimmung ist kostenlos. Ein Abonnement wird nicht benötigt.
3. Phase: Gewinnermittlung
Die Auswertung des Votings erfolgt bis spätestens 29. Februar 2024. Die Gewinner werden schriftlich per Email benachrichtigt. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Die öffentliche Bekanntgabe der drei Gewinner erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Auswertung in den Medien des SÜDKURIER.
3) Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt für das Einsenden der Bilder sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Schweiz haben und volljährig sind. Die Angaben zur Person müssen der Wahrheit entsprechen und können bei Missbrauch zum Ausschluss des Teilnehmers (einreichende Person) führen. Für die Richtigkeit der auszufüllenden Daten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Auf Anforderung hat der Teilnehmer die Richtigkeit dieser Angaben zweifelsfrei nachzuweisen.
4) Teilnahme
Die Teilnahme für das Einreichen von Bildern (s. Ziff. 2 1. Phase) ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums zwischen dem 19.01.2024 und dem 08.02.2024, 23.59 Uhr, möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Beiträge werden bei der Abstimmung nicht berücksichtigt. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm eingegebene Email richtig und ausschließlich ihm zugänglich ist. Um an der Abstimmung (s. Ziff. 2 2. Phase) vom 09.02.2024 bis zum 14.02.2024 teilzunehmen, ist ein Abstimmen für ein teilnehmendes Bild notwendig.
5) Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Der Gewinner des Bilder-Wettbewerbs ist mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts, sowie eines Fotos von sich, in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein
Folgender Preis wird vergeben:
1. Platz bis 3. Platz: je eine Eintrittskarte für den Europapark in Rust pro Gruppenmitglied des eingereichten Bildes von einem Gruppenhäs, maximal 5 Karten pro Gruppe.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss. Die drei Gruppen mit den meisten Stimmen gewinnen. Die Gewinner der Abstimmung werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert und aufgefordert die persönlichen Daten (Name und Adresse) zu übermitteln. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinner. Ein Umtausch oder eine Selbstabholung des Gewinns sind nicht möglich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Der Gewinner wird dann nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
6) Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 3 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen und Bilder-Beiträge von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Beleidigende, gewaltverherrlichende, rassistische, antisemitische, homophobe, sexistische oder anderweitig diskriminierende Inhalte sowie das kommerzielle oder private Anbieten oder Bewerben von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Bilderbeiträgen sind nicht gestattet. Es nimmt nur ein Beitrag pro Person an der Abstimmung teil. Eine Person kann nur Teil eines eingereichten Bildes sein.
7) Beendigung der Abstimmung
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Abstimmung ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Abstimmung stören oder verhindern würden.
8) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.