Mehrere junge Männer verletzte eine 49-jährige Frau am Bahnhof in Zürich-Altstetten schwer. Gegen den mutmaßlichen Haupttäter wird ermittelt. Weil das Jugendstrafrecht greift, übernimmt jetzt die Jugendanwaltschaft Aargau das Strafverfahren.
Was ist über die Tat bekannt?
Am Morgen des 30. April 2023 war es Polizeiangaben zufolge am Bahnhof Zürich-Altstetten zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren jungen Männern und einer 49-jährigen Frau. Die Frau erlitt dabei schwere Kopfverletzungen und musste in ein Spital
gebracht werden.
In der Folge veröffentlichte die Kantonspolizei mehrere Zeugenaufrufe. Aufgrund des zweiten Zeugenaufrufes konnten die gesuchten Personen dann identifiziert werden.
Was ist über den Haupttäter bekannt?
Beim mutmaßlichen Haupttäter handelt es sich um einen 17-Jährigen, der im Kanton Aargau wohnhaft ist. Gegen ihn wird nun wegen schwerer Körperverletzung ermittelt.
Der genaue Tatablauf sowie die Rolle der übrigen Beteiligten sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Welchen Unterschied gibt es beim Jugendstrafrecht?
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht orientiert sich das Jugendstrafrecht nicht am Tatort, sondern am Wohnort der beschuldigten Personen, weshalb die Fallführung nun an die Jugendanwaltschaft Aargau übergeht.
Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.