Die Polizei wird noch weitersuchen nach Jasmin M. – und zwar in Radolfzell. Inzwischen gilt die junge Frau aus Eigeltingen-Heudorf seit über vier Monaten als vermisst. Noch immer aber gibt es offenbar Hinweise, denen die Ermittler nachgehen.

Alles zur Suche nach Jasmin M.

Nach mehreren Hängepartien wegen des hohen Wasserstandes am Hochrhein konnte der relevante Abschnitt in der vergangenen Woche fertig abgesucht werden, sagte ein Sprecher der Polizei auf Nachfrage des SÜDKURIER.

Erneuter Fokus auf Radolfzell

Das Gebiet galt zwischenzeitlich als letzter sinnvoller Suchort, diese Information ist aber überholt. Wohl wegen neuer Erkenntnisse hat die Polizei ihren Fokus noch einmal auf Radolfzell gelegt. Dort war schon unmittelbar nach Jasmins Verschwinden nach ihr gesucht worden, nachdem auch ihr Auto in dieser Gegend gefunden worden war.

Laut dem Polizeisprecher wurde am Donnerstag, 29. Juni, im Bereich des Zeller Sees – also dem Bodensee zwischen den Halbinseln Mettnau und Höri – nach der Vermissten oder jedenfalls nach Hinweisen gesucht.

Eine bis auf weiteres letzte Suchaktion soll Mitte Juli ebenda stattfinden. Die lange Unterbrechung erkläre sich damit, dass in diesem Zeitraum kein Sonargerät verfügbar sei, heißt es von der Polizei. Sonargeräte können per Schall Gegenstände unter Wasser orten.

Spendenaktion für die Mutter

Jasmin M. wird seit dem 19. Februar vermisst. Die Polizei suchte in mehreren großangelegten Aktionen auch in Radolfzell und am Wohnort Eigeltingen-Heudorf nach der jungen Frau. Freunde ihrer Familie sammeln seit Ende Mai Geld für die Mutter, die wegen der laufenden Kosten für Jasmin finanziell unter Druck geraten sei, wie sie in einer Mitteilung schrieben.

Bereits kurz nach dem Verschwinden nahm die Polizei den Ex-Partner von Jasmin M. als Verdächtigen in einem Gewaltverbrechen fest. Robert S. schweigt seitdem, von ihm gibt es dem Vernehmen nach weiterhin nichts Neues.

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Ende August läuft seine Untersuchungshaft aus, dann muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob ausreichende Hinweise vorliegen, die sein weiteres Festhalten rechtfertigen.