Der im Vermisstenfall Jasmin M. verdächtigte Ex-Partner Robert S. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Das vermeldete das zuständige Konstanzer Landgericht am Mittwochnachmittag. Am 17. Juli hatte die Staatsanwaltschaft Anklage unter anderem wegen Stalkings mit Todesfolge gegen S. erhoben.

Dieser Vorwurf ist nun erst einmal vom Tisch. „Angesichts der aktuellen Beweislage sieht die Kammer derzeit keinen dringenden Tatverdacht hinsichtlich einer zum Tode von Jasmin M. führenden Handlung des Angeschuldigten“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Anderer Tatverdacht bleibt bestehen

Allerdings bleibt der Tatverdacht wegen Nachstellung – also Stalking – in Tateinheit mit „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, Körperverletzung, Vergehens nach dem Waffengesetz und Verbrechens nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz“ weiter bestehen. Bei Robert S. waren diverse Waffen gefunden worden, für die ihm entweder die Erlaubnis fehlte oder die grundsätzlich verboten sind.

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Die bestehenden Vorwürfe reichen nach Ansicht des Gerichts nun nicht mehr aus, den zum Zeitpunkt der Verhaftung 42-Jährigen weiter festzuhalten. Für seine Freilassung wurden Auflagen erteilt. Verstößt er gegen diese, kann das Gericht „den Haftbefehl wieder in Vollzug setzen“, wie es Juristen ausdrücken. Zu Details zu den Auflagen äußerte sich das Gericht zunächst nicht.

Robert S. sitzt seit dem 25. Februar, nur wenige Tage nach der Vermisstenmeldung von Jasmin M., in Untersuchungshaft. Sobald er die Auflagen des Gerichts erfüllt, sei er freizulassen, schreibt das Gericht. Ob das bereits erfolgt ist oder erst noch erfolgt, war am Mittwochabend nicht mehr zu erfahren.

Eine Leiche der jungen Frau aus Eigeltingen-Heudorf wurde nach wie vor nicht gefunden. Die vorerst letzten Suchaktionen beendete die Polizei Mitte Juli.

Strafmaß für Stalking

Laut einer Anmerkung der Konstanzer Landgerichts ist für den Tatbestand des Nachstellens eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren – kommt es gar zum Tod des Stalkingopfers, sind ein bis zehn Jahre vorgesehen.

Zum Datum des Verfahrensbeginn gegen Robert S. hat das Gericht auch auf Anfrage bislang keine Details genannt. Dass es sich um einen schwierigen Prozess handeln würde, war auf Grund der fehlenden Leiche und dünner Beweislage schon klar. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihre Anklage im Juli etwa 180 Zeugen benannt – ein weiteres Indiz für die schwierige Situation. Schon 50 Zeugen gelten als viel.