Es ist ein Spezialfall – aber wer betroffen ist, für den könnte es im Alltag und in der Freizeit ab Februar einige Zeit lang sehr beschwerlich werden. Denn mit der neuen Corona-Verordnung fallen auch Zwölf- bis 17-Jährige, die bislang in der
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Keine Ausnahme von 2G-Regel mehr im Freizeitbereich: Für Zwölfjährige ergibt sich bald eine verzwickte Situation
Ab Februar gilt in Baden-Württemberg auch für Zwölf- bis 17-Jährige im Freizeitbereich die 2-G-Regel – ein Schülerausweis reicht dann nicht mehr als Testnachweis. Aber speziell für Zwölfjährige ist es rechnerisch gar nicht möglich, vorher einen kompletten Impfschutz aufzubauen. Wie das Land damit umgehen will.
