Es bleibt spannend im Fall Jasmin M.: Nachdem am Mittwoch bekannt geworden war, dass das Konstanzer Landgericht den verdächtigten Ex-Partner mangels ausreichender Hinweise zumindest aus der U-Haft entlassen möchte, versucht die anklagende Staatsanwaltschaft nun, das zu verhindern.

Wie sich am Donnerstagnachmittag herausstellen sollte: vorerst mit Erfolg. Aber der Reihe nach. Der zuständigen Strafkammer des Gerichts genügen die bisherigen Ermittlungsergebnisse nicht, um Robert S. eine Handlung mit Todesfolge zu unterstellen. Er bleibt aber auch in den Augen des Landgerichts des Nachstellens, der Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes verdächtig.

Jetzt muss das Oberlandesgericht entscheiden

Nur reichten diese Punkte nicht aus, die bald halbjährige Untersuchungshaft zu verlängern. Unter Auflagen sollte S. freikommen. Keine 24 Stunden, nachdem die Öffentlichkeit darüber informiert wurde, machte die Staatsanwaltschaft aber schon Gebrauch von ihrem Beschwerderecht. Dieses Rechtsmittel wurde laut einem Sprecher beim Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) eingereicht, das nun darüber entscheiden muss.

Anklage wegen Stalking mit oder ohne Todesfolge?

Im Detail bedeutet das: Das OLG muss darüber befinden, ob Robert S. nicht doch – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – wegen Stalkings mit Todesfolge vor Gericht muss.

Außerdem hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft bis auf Weiteres nicht auszusetzen. Über diesen Antrag entscheidet aber das Konstanzer Landgericht selbst – also die Behörde, die ihn freilassen wollte.

Wie lange die Entscheidung brauchen wird, ist unklar

Und damit zurück zum Donnerstagnachmittag. In einer Mitteilung verlautbarte das Landgericht, dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben zu haben. Das bedeutet: Der Angeschuldigte Robert S. muss bis zur Entscheidung des OLG Karlsruhe in U-Haft bleiben. Zu weiteren Details wollte sich das Landgericht Konstanz am Donnerstag nicht äußern.

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Wie lange das sein wird, lässt sich schwer abschätzen. Ein Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft sagte dem SÜDKURIER dazu: „Manchmal mahlen die Mühlen des OLG langsam. In diesem Fall könnte es aber auch ganz schnell gehen.“

Robert S. sitzt seit dem 25. Februar, nur wenige Tage nach der Vermisstenmeldung von Jasmin M., in Untersuchungshaft. Eine Leiche der jungen Frau aus Eigeltingen-Heudorf wurde bisher nicht gefunden. Die vorerst letzten Suchaktionen beendete die Polizei Mitte Juli.