Kurzzeitige Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. In Deutschland ist das in den meisten Fällen aber glücklicherweise kein großes Problem. Wer hierzulande vor der Arbeitslosigkeit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist, hat monatlich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Der Beitragssatz hierfür ist in § 341, Sozialgesetzbuch III, geregelt und liegt derzeit bei 2,6 Prozent. Verliert man den Job, ist man dadurch abgesichert. In der Regel hat man in einem solchen Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I), welches den Verdienstausfall zumindest teilweise ausgleicht. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll diese Leistung helfen, die Zeit bis zu einer neuen Beschäftigung finanziell zu überbrücken. Um mit dem Geld planen zu können, ist es wichtig, die Auszahlungstermine – wie im Oktober 2025 – zu kennen.
Arbeitslosengeld im Oktober 2025: Wann kommt das Geld für September?
Das Arbeitslosengeld wird ähnlich wie ein Gehalt automatisch auf das Konto des Berechtigten überwiesen, allerdings mit einem Unterschied: Die Auszahlung erfolgt nachträglich. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich in ihrem Merkblatt für Arbeitslose hin. Zugleich werde aber sichergestellt, dass bezugsberechtigte Personen am ersten Arbeitstag des Folgemonats über das Geld verfügen können. Was bedeutet das aber konkret für den Oktober 2025? Wann landet das Arbeitslosengeld für September auf dem Konto?
Der 1. Oktober 2025 fällt auf einen Mittwoch. Da es sich dabei um einen regulären Arbeitstag handelt, gibt es keine Verzögerungen bei der Auszahlung. Damit gilt: Das Arbeitslosengeld für den Monat September wird am Mittwoch, 1. Oktober 2025, überwiesen und sollte noch am selben Tag auf den Konten der Leistungsberechtigten ankommen.
ALG I: Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Nicht jede Person, die ihre Stelle verliert, hat automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Laut der Agentur für Arbeit sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
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Die betroffene Person ist arbeitslos, kann aber mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
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Sie hat sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
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Sie ist aktiv auf der Suche nach einer neuen Stelle und arbeitet mit der Agentur für Arbeit zusammen.
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Sie erfüllt die sogenannte Anwartschaftszeit. Das bedeutet: Innerhalb der vergangenen 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit müssen mindestens zwölf Monate mit Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen kann auch eine kürzere Versicherungszeit genügen.
Das Arbeitslosengeld kann übrigens auch mit Nebeneinkünften kombiniert werden. Wer während der Arbeitslosigkeit eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei weniger als 15 Wochenstunden arbeitet, gilt rechtlich weiterhin als arbeitslos. Das Nebeneinkommen wird allerdings teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten und einem Freibetrag von 165 Euro wird der Restbetrag mit der Leistung verrechnet.
Arbeitslosengeld: Wie hoch fällt es aus?
Wie hoch das Arbeitslosengeld ausfällt, hängt in erster Linie vom früheren Verdienst ab. Grundsätzlich beträgt es 60 Prozent des vorherigen Nettogehalts. Wer ein Kind hat, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, erhält sogar 67 Prozent. Die Berechnung erfolgt laut Agentur für Arbeit auf Basis des Bruttoarbeitsentgelts der letzten zwölf Monate. Dieses wird auf einen Tageswert heruntergebrochen. Von diesem sogenannten Bemessungsentgelt zieht die Agentur für Arbeit Lohnsteuer, gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag sowie pauschal 20 Prozent für Sozialabgaben ab. Damit errechnet sich das tägliche Leistungsentgelt.
Das tägliche Arbeitslosengeld entspricht dann 60 oder 67 Prozent dieses errechneten Betrags. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist aber durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt, die jährlich angepasst werden. Das bedeutet, wer zuvor ein überdurchschnittlich hohes Einkommen hatte, erhält nicht unbegrenzt hohe Leistungen, sondern muss den Lebensstandard an die neue Situation anpassen.