dpa
Eine Titelschlagzeile der im Offenburger Verlag Burda erscheinenden Illustrierten „Freizeit Revue“ von Anfang Mai sei ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Bundestrainers, sagte Löws Anwalt Simon Bergmann bei einem Prozess vor dem Landgericht im badischen Offenburg am Mittwoch. Löw habe das Recht auf den Abdruck einer Gegendarstellung. Der Verlag lehnt dies ab. Das Gericht in Offenburg, das die Klage Löws gegen den Verlag verhandelt, will am 21. Juli (12.00 Uhr) seine Entscheidung verkünden.

Gegendarstellung korrekt? 


Die wöchentlich erscheinende Zeitschrift hatte nach Angaben des Gerichts Anfang Mai über eine angebliche Beziehung Löws und der Schauspielerin Dennenesch Zoudé (50) berichtet. Der Richter sagte, dem Leser werde so auf den ersten Blick der Eindruck vermittelt, Löw und Zoudé seien ein Paar. Die Betroffenen müssten das Recht haben, sich zu wehren. Geprüft werden müsse aber, ob Löws Gegendarstellung formal korrekt sei. Der Verlag bestreitet dies.

In der ersten Instanz hatte das Gericht Löw Recht gegeben, Burda hatte gegen diese Entscheidung jedoch Widerspruch eingelegt. Im August vergangenen Jahres war die Trennung des Bundestrainers von seiner Frau nach 30 Jahren Ehe bekannt geworden. Löw lebt nach eigenen Angaben in Freiburg. Vor Gericht erschien er nicht. Er ließ sich - wie bei solchen Prozessen üblich - von seinem Anwalt vertreten.