Neun Monate saß der „Querdenken711“-Initiator Michael Ballweg unter großer öffentlicher Anteilnahme seiner Unterstützer in Stuttgart in Untersuchungshaft, bis er in diesem April unter Auflagen entlassen wurde. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte im März Anklage beim Landgericht wegen Steuerdelikten, versuchten Betrugs und des Verdachts auf Geldwäsche erhoben – seitdem wartete die Öffentlichkeit auf die Entscheidung, ob Ballweg vor Gericht muss.
Teil der Anklage reicht dem Gericht nicht aus
Laut Anklage sollte Ballweg neben den Steuerdelikten seit 2020 durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Spendern finanzielle Zuwendungen für „Querdenken711“ von über einer Million Euro eingeworben und die Spender über die Verwendung getäuscht haben. Der frühere IT-Unternehmer sollte laut Anklage als 500.000 Euro für eigene Zwecke verwendet und die Herkunft der Gelder verschleiert haben. Nun aber hat das Landgericht Stuttgart entschieden: Es sieht gegen den heute 48-Jährigen keinen hinreichenden Tatverdacht bei den Anklagepunkten Geldwäsche und versuchter Betrug.
Somit wird dem früheren Unternehmer voraussichtlich nur im Anklagepunkt der Steuerdelikte der Prozess gemacht. Das hat das Landgericht Stuttgart am Dienstag entschieden. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft kündigte am Abend an, vor dem Oberlandesgericht sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung des Landgerichts einzulegen.
Zunächst hatten wir berichtet, es werde keinen Prozess gegen Ballweg geben. Dies bezog sich allerdings nur auf den Beschluss des Landgerichts, die Anklagepunkte Geldwäsche und versuchter Betrug nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen.