Ab 15. März gilt die Impfpflicht in Pflegeheimen. Angestellte, die bis dahin keinen Nachweis über eine Impfung erbracht haben, müssen dann mit einem Betretungsverbot rechnen. Oder? Tatsächlich zeichnet sich ab, dass das neue Gesetz in der Praxis
Corona
Nur jeder fünfte Mitarbeiter geimpft: Heim könnte gerade deswegen von Impfpflicht verschont bleiben
Ein Pflegeheim in Radolfzell fällt mit sehr niedriger Impfquote auf. Doch ab 15. März gilt die Impfpflicht in solchen Einrichtungen. Und gerade bei diesen Extremfall könnte sie scheitern.
