Die Frist ist abgelaufen: Bis 30. März hatten die Pflegeeinrichtungen Zeit, die Daten ihrer ungeimpften Mitarbeiter an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Seit 16. März gilt die Impfpflicht in allen medizinischen Einrichtungen und
Impfpflicht
Hunderte Fälle von ungeimpften Pflegekräften beschäftigen Gesundheitsämter: Wie es jetzt weiter geht
Die Impfpflicht in medizinischen und Pflegeeinrichtungen gilt seit 16. März. Jetzt stehen die genauen Ungeimpften-Zahlen der Region fest. Warum dennoch nicht so schnell Beschäftigungsverbote drohen.
