Kanton Aargau
Der Zoff mit dem Nachtclubbesitzer kommt dem angeklagten Anwohner (60) teuer zu stehen
Das Urteil des Bezirksgerichts Baden: Der Beschuldigte muss eine Buße von 450 Franken und dem Geschäftsführer des Clubs fast 650 Franken Schadensersatz zahlen. Das ist weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
