Zumindest eine Entscheidung wurde am Konstanzer Landgericht heute schon vor der Urteilsverkündung gefällt. Die Zeugenaussagen der Geschädigten dürfen nicht verwendet werden.
Es geht um den als Inzest-Prozess bundesweit bekannt gewordenen Fall, bei
Konstanz
Inzest-Prozess: Es dürfen kaum Aussagen verwendet werden – und am Ende steht eine spannende Frage
Am letzten Verhandlungstag vor dem neuen Urteil muss sich das Konstanzer Landgericht durch ein juristisches Minenfeld manövrieren. Einen entscheidenden Punkt wirft eine Mitarbeiterin des Jugendamtes auf.
