Viele Autofahrer fühlen sich durch Tempo-30-Schilder ausgebremst. Vor allem auf Durchfahrtstraßen erhoffen sich Gemeinden dadurch weniger Lärm für die Anwohner. Doch gilt der Lärmschutz und damit die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für E-Autos, die auf den Straßen ja viel leiser unterwegs sind als Benziner und Diesel?
„Selbstverständlich“, sagt Andreas Müller, Leiter der Abteilung Verkehr, Technik und Umwelt beim ADAC Südbaden. „Auch Fahrer von Autos mit elektrischem Antrieb müssen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.“ Die Straßenverkehrsordnung mache derzeit keinen Unterschied zwischen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und solchen mit elektrischem Antrieb – sofern sie auf den Straßen unterwegs sind.

Dafür gibt es laut ADAC-Experte Müller zwei Gründe: Zum einen sei es momentan schwierig, bei Hybridfahrzeugen, die mit Verbrenner und Akku fahren, eine klare Zuordnung zu machen. „Von außen ist ja nicht ersichtlich, ob sie mit dem Verbrenner oder elektrisch unterwegs sind“, sagt er. Zudem sei das Nummernschild mit dem Buchstaben „E“ für E-Auto in Deutschland nicht vorgeschrieben, sodass der Antrieb nicht auf den ersten Blick zu erkennen sei.
Zum anderen mache auch das Fahren mit einem leisen Motor nicht unerhebliche Geräusche. „Die Lärmentwicklung bei gleichmäßiger Fahrt wird auch vom Abrollgeräusch der Reifen beeinflusst, das bei Tempo 30 bereits das Lärmniveau des Motors erreichen kann“, so Müller weiter. Egal ob mit Benzin oder Strom angetrieben – die Geräusche der Reifen auf dem Asphalt bleiben gleich und können Anwohner stören.
Allerdings genießen E-Fahrzeuge durch das Elektromobilitätsgesetz einige Privilegien, etwa das bevorzugte Parken auf bestimmten Flächen oder die Reduzierung von Parkgebühren.