Wer in offenstehende Garagen blickt, kann oft feststellen, dass darin kein Auto geparkt, sondern das Gebäude als erweiterte Rumpelkammer und Abstellraum genutzt wird. Auch Werkbänke stehen dort manchmal zur Verfügung. Ist man wirklich frei in der Nutzung einer Garage? Wir haben bei Fachleuten nachgefragt:
- Was darf in einer Garage abgestellt werden? Garagen und Stellplätze werden gebaut, damit darin Autos einen Parkplatz finden – und nicht irgendwo am Straßenrand stehen, dort Parkplätze wegnehmen und leichter zu stehlen sind. Für Autos sind sie den Bau- und Garagenverordnungen der Länder zufolge also auch primär zu nutzen. Alles, was zum Auto dazugehört, wie Reifen, Pflegemittel oder Werkzeug darf ebenfalls in der Garage gelagert werden.
- Wie sieht es mit Fahrrädern und Motorrädern aus? Auch Zweiräder, egal ob motorisiert oder nicht, dürfen in der Garage abgestellt werden. Allerdings nur dann, wenn sie so an der Seite stehen, dass ein Auto jederzeit ungehindert ein- und ausfahren kann, ohne dass die anderen Fahrzeuge dafür extra verschoben werden müssen. Was viele Leute nicht wissen: Ein reiner Abstellplatz für Fahrräder, Motorräder, Motorroller, Tretroller, Bobbycar und Kinderwagen darf eine Garage nicht sein.
- Was ist mit einem stillgelegten Auto? Autos, die nicht fahrtüchtig sind oder auch Saisonfahrzeuge außerhalb der angemeldeten Zeit dürfen nicht dauerhaft in der Garage geparkt werden – zumindest dann nicht, wenn man eine entsprechende Nutzung bei Eigentum nicht beantragt beziehungsweise mit dem Vermieter vereinbart hat.

- Was gehört sonst alles nicht in eine Garage? „Eine Garage ist nicht primär Abstellraum oder Ersatzkeller, sie darf also nicht zweckentfremdet werden“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund. Egal ob Gartenmöbel, Rasenmäher, Sportausrüstung, Farbeimer, der Grill, leere Getränkekisten, Sperrmüll oder Brennholz: All solche Dinge haben in einer Garage eigentlich nichts zu suchen. „Spätestens, wenn alles so zugebaut ist, dass kein Auto mehr reinpasst, ist die Grenze des Erlaubten längst überschritten“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund. Nur eine große Werkstatt einbauen geht also genauso wenig wie die Garage einfach so zum zusätzlichen Wohnraum umzufunktionieren. „Garagen dürfen direkt an die Grenze zum Nachbar gebaut werden, weil sie eben kein Wohnraum sind“, sagt Julia Wagner.
- Warum darf man eine Garage nicht nutzen, wie man will? In den meisten Kommunen gibt es Vorschriften, wie viele Stellplätze zu einem Haus gehören müssen. Entsprechend wird die Baugenehmigung erteilt – damit die Straßen dann durch die Stellplätze auch von Autos entlastet werden. Ein weiterer Grund ist der Brandschutz, insbesondere wenn Dinge wie Gasgrill, Gasflaschen, Chemikalien, größere Mengen Benzin (in Kleingaragen sind maximal 20 Liter Diesel oder Benzin erlaubt, in Tiefgaragen ist das außerhalb der Fahrzeuge gar nicht erlaubt) oder Brennholz in der Garage gelagert werden.
- Muss ich mein Auto also in der Garage parken, wenn ich eine habe? Nein, es gibt kein Gesetz, das einen verpflichtet, eine zur Verfügung stehende Garage auch zu nutzen. Wer also trotz Garage lieber am Straßenrand parkt, darf das machen. Nur muss der Platz in der Garage für das Auto eben trotzdem freigehalten werden.

- Kann eine falsche Nutzung der Garage abgemahnt oder bestraft werden? „Kommunale Behörden machen jetzt nicht gezielt Kontrollgänge und schauen in die Garagen“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund. Was allerdings durchaus vorkomme, seien Beschwerden von Nachbarn bei den entsprechenden Stellen. Dann wird nicht nur kontrolliert, sondern es können auch Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt werden.
- Wie sieht es aus, wenn ich meine Garage nur gemietet habe? Dann gibt es dem Deutschen Mieterbund zufolge einen Mietvertrag, in dem geregelt wird, dass der Stellplatz zur gemieteten Wohnung oder zum gemieteten Haus gehört. Dabei kann es sich entweder um einen gemeinsamen Mietvertrag handeln oder um zwei Verträge. Wird eine Garage separat angemietet, gibt es praktisch keinen Mieterschutz. Laufzeiten, Miethöhe und Mieterhöhungen können frei vereinbart werden.
- Was kann passieren, wenn ich die Garage als Lagerraum nutze? Hält man sich nicht an die vorgeschriebene Nutzung der Garage als vorwiegender Pkw-Stellplatz ist das ein Grund zur Kündigung. Wer ein einheitliches Mietverhältnis für Wohnung und Garage hat, muss hier besonders aufpassen: „Werde ich vom Vermieter mehrmalig gerügt, dass ich meine Garage nur als Rumpelkammer nutze, kann ich neben der Garage auch die Wohnung verlieren“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund.

- Was ist, wenn mir zwar eine Garage zur Verfügung steht, ich aber gar kein Auto habe? Auch dann bleibt die Garage ein Abstellplatz für Autos. „In diesem Fall würde ich zumindest bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob ich den Platz anderweitig nutzen darf“, sagt Julia Wagner. Denn streng genommen braucht man selbst in einer leeren Garage eine Genehmigung, um eine kleine Werkbank aufzustellen. „Das ist zumindest die Theorie. In der Praxis stört sich daran ja zumeist keiner“, sagt Wagner. Versicherungsrechtlich kann es allerdings durchaus im Interesse des Garagenbesitzers liegen, eine solche Nutzungsänderung zu beantragen. Denn brennt es beispielsweise in einer widerrechtlich genutzten Garage, kann das dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.
- Was gilt für ein Carport? Carports sind offene Garagen fürs Auto. Es gelten die gleichen Vorschriften wie für die Nutzung von Garagen.