Kerstin Steinert, epd, dpa und AFP

Das neue Jahr ist noch nicht alt und hat schon seinen ersten digitalen Skandal. Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, erregt die Gemüter. Dieses verpflichtet soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz und gilt seit 1. Januar in vollem Umfang. Tun sie das nicht, müssen sie mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro rechnen. Von Zensur, Willkür und Bedrohung der Meinungsfreiheit sprechen die Kritiker. Von Schutz vor Hasskommentaren, Fake News und Hetze ist die Rede bei Unterstützern.

 

Kommentare melden

Mit dem neuem Gesetz, dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), können alle Nutzer von sozialen Netzwerken Kommentare melden, die „offensichtlich strafbar“ sind. Dazu gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz (BfJ) ein Online-Formular. Aber nicht alle Plattformen fallen unter das NetzDG. Nur Plattformen, die mindestens zwei Millionen Mitglieder haben, sind verpflichtet, die gemeldeten Kommentare zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen. Dienste wie zum Beispiel E-Mail- oder Messenger-Dienste (zum Beispiel WhatsApp) sind nicht betroffen. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen (kst)

 

Die Kritik am Gesetz

Die Debatte um den Sinn und Unsinn des Gesetzes, welches die Bundesregierung noch kurz vor Jahresende 2017 verabschiedet hat, ist im vollen Gange. Über die Kritikpunkte des neuen Gesetzes:

 

  1. Was monieren Kritiker des Gesetzes? Das Gesetz ist nach Einschätzung seiner Kritiker mit heißer Nadel gestrickt und legt es in die Hand der Plattformbetreiber, neben klaren Rechtsverstößen auch über viele juristisch zweifelhafte Fälle zu urteilen. Das sei aber die Sache von Gerichten. Befürchtet wird zudem, dass die Betreiber in vorauseilendem Gehorsam in Zweifelsfällen lieber löschen oder sperren (Overblocking). Das könne zu einer Zensur von unliebsamen Beiträgen jedweder Couleur führen und letztlich zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. Markus Beckedahl, Netzaktivist und Gründer des Blogs netzpolitik.org, sieht diese Gefahr gegeben: „Wir haben immer davor gewarnt, dass die Kombination aus hohen Geldstrafen und der Verpflichtung innerhalb von kürzester Zeit zu reagieren, zu einem sogenannten Overblocking führen kann. Und dies kann die Meinungsfreiheit gefährden.“ Beckedahl sieht das Problem vor allem darin, dass man rechtsstaatliche Aufgaben an Akteure überträgt, die monopolartige Strukturen einer digitalen Öffentlichkeit kontrollieren. Ein weiteres Problem: Das NetzDG verpflichte zwar die Plattformen, strafrelevante Inhalte zu löschen, damit finde aber keine Strafverfolgung statt. Das Gesetz etwas in Schutz nimmt der Urheber- und Medienanwalt Karsten Gulden: „Einer der Hauptgründe, die Löschpflichten auf die Diensteanbieter zu delegieren, war die fehlende Effektivität in der Eindämmung von Hasskommentaren.“ Denn eigentlich gibt es schon seit Jahren in Deutschland ein Gesetz, das solche Äußerungen im Internet untersagt und die Plattformen verpflichtet, diese nicht zuzulassen. Dennoch sieht er auch, dass das Gesetz ein hohes Missbrauchspotenzial aufweist.

  2. Was ist denn überhaupt der Unterschied zur Zensur? Diese Frage stellen sich viele Menschen. Ist es schon Zensur (lateinisch für strenge Prüfung beziehungsweise Beurteilung), wenn ein Nutzer auf Twitter schreibt, dass sich ein Politiker wie ein Idiot verhält und dieser Tweet dann vom Netzwerk gelöscht wird? Laut Rechtsanwalt Gulden besteht der Unterschied zur Zensur darin, dass die Löschungen nicht durch staatliche Maßnahmen und Stellen erfolgen, sondern durch die privaten Dienstanbieter selbst durchgeführt werden.

    "Einer der Hauptgründe, die Löschpflichten auf die Dienstanbieter zu delegieren, war die fehlende Effektivität in der Eindämmung von ...
    "Einer der Hauptgründe, die Löschpflichten auf die Dienstanbieter zu delegieren, war die fehlende Effektivität in der Eindämmung von Hassekommentaren." Karsten Gulden, Medienrechtler bei Gulden und Röttger Rechtsanwälte.
  3. Warum fühlen sich die Kritiker in ihren Vorahnungen zurzeit bestätigt? Es gibt ein Beispiel, bei dem ein Tweet gelöscht wurde, der nach Meinung einiger Kritiker hätte nicht gelöscht werden dürfen. Dabei handelt es sich um eine Twitter-Nachricht des Satire-Magazins „Titanic“. Das Magazin hatte in einem Tweet einen umstrittenen Beitrag der AfD-Politikerin Beatrix von Storch parodistisch aufs Korn genommen und dabei den Begriff „Barbarenhorden“ verwendet. Mit der Sperrung des Twitter-Accounts der Satire-Zeitschrift „Titanic“ hätten sich ihre Befürchtungen bestätigt, sagte Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV).

  4. Was fordern die Kritiker? Grüne, Linke und FDP fordern die Abschaffung des Gesetzes, die SPD verteidigt es weitgehend. In der Debatte um das NetzDG hat auch der Grünen-Politiker Jan Philipp Albrecht ein neues europäisches Gesetz gefordert. „Es macht mit Blick auf die Online-Netzwerke keinen Sinn, das national zu regeln“, sagte Albrecht vor dem Hintergrund eines Treffens der EU-Kommission mit Vertretern der Online-Branche in Brüssel. Dabei müsse „aus den Fehlern des deutschen Gesetzes gelernt“ werden, sagte der Europapaabgeordnete. „Es muss klarere Kriterien und klarere Verfahren geben, bei denen sowohl die Betreiber als auch die Behörden Verantwortung für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen tragen.“ Viele Gegner kritisieren auch, dass es keine Beschwerdestelle gebe, an die sich Nutzer wenden könnnten, wenn ihr Kommentar gelöscht oder ihr Profil gesperrt wurde. „Das ist vollkommen absurd“, bestätigt Netzaktivist Markus Beckedahl. „Die Regierung hat mehr Pflichten für Plattformbetreiber installiert, aber nicht die Rechte von Nutzern besser geregelt.“ Dieser Meinung ist auch Wolfgang Schulz, Direktor des Hamburger Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung und Vorsitzender der Deutschen Unesco-Kommission. Es sei ein wichtiges Element zur Bekämpfung von Hass im Netz, welches einfach fehle. Es komme darauf an, die Opfer zu stärken und mit Informationen zu versorgen, wie sie sich wehren können. Das sei aber in Deutschland im Augenblick kaum in der Diskussion.

  5. Welche Alternative schlagen die Gegner vor? EU-weit gibt es bereits freiwillige Abmachungen zwischen großen Internetunternehmen und der EU-Kommission sowie Empfehlungen der Kommission, wie Unternehmen auf strafbare Inhalte reagieren sollen. Sie sehen zum Beispiel vor, dass Facebook, Twitter, YouTube and Microsoft die Mehrzahl der Meldungen illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden prüfen und gegebenenfalls löschen oder sperren. Daneben gibt es mehrere EU-Gesetze etwa gegen Kinderpornografie und Terrorismus, die die EU-Staaten verpflichten, gegen strafbare Online-Inhalte vorzugehen, die aber nicht die Firmen direkt in die Pflicht nehmen. Zudem schlug der Medienwissenschaftler Schulz eine Selbstkontrolleinrichtung für die Online-Plattformen vor, analog zu den Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden für private Sender.

    Ein Serverschrank mit Netzwerkkabeln. Zum 1. Januar 2018 ist die Übergangsfrist abgelaufen, innerhalb derer Unternehmen sich auf die ...
    Ein Serverschrank mit Netzwerkkabeln. Zum 1. Januar 2018 ist die Übergangsfrist abgelaufen, innerhalb derer Unternehmen sich auf die Forderungen des NetzDG einstellen mussten. | Bild: Julian Stratenschulte
  6. Wie steht Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) selbst zu dem Gesetz? Maas hält trotz der wachsenden Kritik an dem Gesetz fest. „Das Gesetz soll die Rechtdurchsetzung in den soziale Netzwerken verbessern. Dies ist ein gutes Vorhaben“, findet auch Medienrechtler Karsten Gulden. Für Heiko Maas geht das Gesetz momentan aber nicht weit genug. Auch bei Leserbriefen von Zeitungen müsse vorab geklärt werden, ob diese veröffentlicht werden könnten oder nicht, sagte Maas in einem Interview. Ein solches Vergehen müsse auch von den Plattformbetreibern eingefordert werden können. „Das ist auf den Leserbriefseiten aller Zeitungen so, warum soll das bei Twitter und Facebook anders sein?“ Die Löschpraxis scheine aber öfter nicht richtig zu funktionieren. Unklar blieb der Verbleib eines verschwundenen Tweets von Maas selbst, in dem er vor rund acht Jahren den Ex-Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin als „Idiot“ bezeichnet hatte. Weder von Maas noch von einem Mitarbeiter des Ministeriums sei er gelöscht worden, betonte das Justizministerium. Twitter betonte auf Anfrage, selbst keine Tweets zu löschen, das könnten nur die Nutzer selbst.

 

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