Julius Bretzel

Weil die Lebenshaltungskosten aufgrund der Inflation derzeit weiter in die Höhe klettern, sollen auch die Bürgergeld-Beträge 2024 angehoben werden. "Die Regelsätze werden für alle Generationen, die bedürftig sind, zum 1. Januar deutlich steigen", erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am am 29. Juli in Berlin. Am Mittwoch, 13. September, hat eine entsprechende Verordnung das Bundeskabinett passiert. Damit steht die Erhöhung des Bürgergeldes für kommendes Jahr fest. Am Mit wie viel Geld können Paare kommendes Jahr rechnen?

Bürgergeld-Erhöhung 2024: Wie weit soll das Bürgergeld steigen?

Bei der geplanten Änderung soll der Bürgergeld-Regelsatz ab 2024 steigen. Wegen der Inflation sollen die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten, erklärte Heil. Er sprach von einer Erhöhung von gut 12 Prozent. Nicht nur Paare, sondern auch Haushalte und Familien mit Kindern sollen mehr Unterstützung bekommen. Die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze erfolgt anhand statistisch erfasster Daten von rund 60.000 Haushalten. Dabei wird berechnet, wie hoch der Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Sonstiges ist. Zudem wird berücksichtigt, wie viel Geld für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben benötigt wird.

Bürgergeld-Erhöhung 2024 für Paare: Wie viel Bürgergeld bekommt ein Paar?

Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten bisher 451 Euro. Mit der Erhöhung im kommenden Jahr sollen ihnen künftig 506 Euro zu Verfügung stehen, erklärte Heil der dpa. Damit steht einem Paar insgesamt ein Bürgergeld von 1012 Euro zu Verfügung. Der Betrag für Paare ist ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzlich in der Regelbedarfsstufe 2 verankert und fällt im Vergleich zu einer alleinstehenden Person geringer aus. Die Regierung begründet das mit dem Einsparpotenzial, das durch das Zusammenleben entsteht.

Bürgergeld-Erhöhung 2024 für Paare: Beispielrechnungen mit Mehrbedarf

Zusätzlich zum Regelbedarf haben manche Menschen, die einen Anspruch auf Bürgergeld haben, auch einen Mehrbedarf und benötigen zusätzliches Geld. Hierzu können bei Paaren etwa "Schwangerschaft" oder bei aus "medizinischen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung berücksichtigt werden", so das BMAS. Auch eine Behinderung führt zum Mehrbedarf. 

Die Höhe der Zuschüsse wegen Mehrbedarfs richten sich prozentual nach dem Regelbedarf. Mit einem erhöhten Regelbedarf steigt also auch die Mehrbedarf. Demnach könnten sich nach mit Einberechnung der Mehrbedarfe folgende mögliche Beträge nach der Bürgergeld-Erhöhung 2024 ergeben:

  • Schwangerschaft: Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft liegt laut Paragraf 21 Absatz 2 SGB II ab der 13. Schwangerschaftswoche bei 17 Prozent. Ein Paar, das 1012 Euro Regelbedarf bekommt, kann also mit 86 Euro Mehrbedarf - insgesamt also 1098 Euro rechnen. Hinzu kommt die Unterstützung für Wohnung und Heizung.
  • Behinderung: Lebt ein Partner des Paares mit einer Behinderung, entsteht ein Mehrbedarf von 35 Prozent. Dieser erhöht sich 2024 um Euro von 158 auf 177 Euro. Das Paar, das 1012 Euro Regelbedarf bekommt, kann also 1189 Euro rechnen. Hinzu kommt die Unterstützung für Wohnung und Heizung.