Lorenzo Gavarini

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 Hartz IV als Sozialhilfe abgelöst, es soll fairer und unbürokratischer zu beantragen sein und außerdem besser bewirken, dass Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das Bürgergeld hat einen Regelsatz von 502 Euro und bietet diverse Möglichkeiten für Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige

Seit dem 1. Juli gelten jetzt neue Regelungen, die besonders darauf abzielen, den Anspruch des Bürgergeldes umzusetzen, Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden. Dafür wurden einige Anreize für Bürgergeld-Bezieher gesetzt, unter anderem sollen manche einen Bonus erhalten können. Aber worum handelt es sich dabei, wie erhält man den Bonus und wie viel beträgt der Bonus?

Bürgergeld-Bonus: So erhält man den Zuschuss

Es ist wichtig zu unterscheiden: Beim Bürgergeldbonus handelt es sich nicht um das Weiterbildungsgeld, das ebenfalls mit den Änderungen zum 1. Juli eingeführt wurde. Das Weiterbildungsgeld gibt es laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales für Bürgergeld-Bezieher, die eine Weiterbildung mit einem Abschluss anstreben. Tut man das, gibt es vom Jobcenter zusätzlich zum normalen Bürgergeld noch 150 Euro monatlich für die Weiterbildung. Außerdem erhält man für erfolgreiche Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie.

Der Bürgergeldbonus ist etwas anderes als das Weiterbildungsgeld, auch wenn es genauso etwas mit Weiterbildung zu tun hat. Hierbei geht es aber um nicht-abschlussbezogene Weiterbildung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt das "andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind". Wenn man nachweisen kann, dass man solche Weiterbildungsmaßnahmen durchführt, der erhält dann den Bürgergeldbonus.

Bürgergeld-Zuschuss 2023: Wie viel Bonus gibt es?

Damit man erfolgreich den Bürgergeld-Bonus beziehen kann, muss die berufliche Weiterbildung ab dem 1. Juli mindestens acht Wochen dauern. Kann man das nachweisen, erhält man den Bürgergeld-Zuschuss. Dieser beträgt im Monat 75 Euro, also genau halb so viel wie für Weiterbildungen mit Abschluss.

Im konkreten Fall bedeutet das also 502 Euro Bürgergeld-Regelsatz werden durch 75 Euro Bürgergeld-Bonus ergänzt. Im Monat erhält der Bürgergeld-Bezieher dann also 577 Euro. Der Bund setzt diesen finanziellen Anreiz, damit Langzeitarbeitslose eine Weiterbildung in Angriff nehmen und so ihre Chancen erhöhen, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.