Seit diesem Jahr gibt es das Bürgergeld. Die neue Sozialleistung ist in vielen Aspekten sehr ähnlich wie das abgelöste Hartz IV. Das Jobcenter übernimmt Teile der Miete und auch sonst einige Nebenkosten, etwa die Stromkosten, eine neue Waschmaschine oder manche Renovierungen.
Aber wie sieht es für alleinstehende Menschen mit Kindern aus, die Bürgergeld beziehen? Wie viel Geld bekommen sie unter der neuen Regelung und vor allem: Wie viel Geld bekommen sie, um sich um das Kind zu kümmern. Alle Informationen im Überblick.
Alleinerziehende und Bürgergeld: Was bekommen Alleinerziehende?
Zunächst ist die Frage, wie viel Geld alleinstehende Personen bekommen. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekommen alleinstehende Bürgergeld-Bezieher 502 Euro im Monat. Das gilt auch für Alleinerziehende: 502 Euro bekommen alleinerziehende Bürgergeld-Bezieher für sich, unabhängig von der Anzahl an Kindern oder ihrem Alter.
Alleinerziehende mit Bürgergeld: Welchen Mehrbedarf bekommen sie?
Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales staffelt die Auszahlungen wie folgt, die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf den Regelbedarf. In der Regel beträgt dieser 502 Euro, wie bereits erklärt.
- Ein Kind unter sieben Jahren: 36 Prozent
- Ein Kind über sieben Jahren: zwölf Prozent
- Zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent
- Zwei Kinder über 16 Jahren: 24 Prozent
- Vier Kinder: 48 Prozent
- Ab fünf Kindern: 60 Prozent
Ein Beispiel, um diese Staffelung etwas verständlicher darzustellen: Eine alleinerziehende Frau bezieht Bürgergeld und hat zwei Kinder, eines ist 6 Jahre alt und eines zwölf. Die Frau erhält als Regelbedarf 502 Euro plus zusätzlich 36 Prozent ihres Regelbedarfs, um sich um die Kinder zu kümmern. Das sind zusätzlich 180,72 Euro. Insgesamt erhält die Frau im Monat also 682,72 Euro Bürgergeld.
Übrigens: Damit ein Mensch Anspruch auf Bürgergeld hat, muss er einige Voraussetzungen erfüllen. Im Rahmen des Bürgergeldes wird auch geregelt, wie groß die Wohnung der Empfänger sein darf. Die Wohnfläche allein wird beim Bürgergeld aber nicht allein als Kriterium für die Angemessenheit herangezogen.