Jedes Jahr flattert sie einmal in unsere Briefkästen: Die Renteninformation. Doch wie liest man sie richtig? Und welche Schlüsse sollte man daraus ziehen? Wir geben Ihnen dazu das nötige theoretische Rüstzeug:

  1. Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen? Ja. Grundsätzlich sind Renten steuerpflichtig. Wie hoch die Steuerlast ausfällt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Bei Rentnern der folgenden Jahrgänge erhöht sich das steuerpflichtige Einkommen Schritt für Schritt. Wer 2025 in Rente geht, hat einen Rentenfreibetrag von 15 Prozent und muss 85 Prozent versteuern. Ab dem Jahr 2040 müssen Neurentner ihr ganzes Einkommen versteuern.
  2. Wie hoch sind die Steuern? Das kommt auf die Rentenhöhe und das Jahr des Renteneinstritts an. Wer wie in unserem Beispiel rechts 1873 Euro Rente erhält und 2024 in Rente geht, für den werden Steuern in Höhe von 140 Euro fällig. Wer Mitglied der Kirche ist, muss auch als Rentner Kirchensteuer zahlen. Diese beträgt in Baden-Württemberg acht Prozent der Steuerzahlung, also in unserem Beispiel 11 Euro. Wer mit dem selben Rentenanspruch erst 2040 in Rente geht, muss 222 Euro Steuern zahlen, weil dann der Besteuerungs­anteil bei 100 Prozent liegt.
  3. Welche Freibeträge gibt es? Für jede steuerpflichtige Person – ob Arbeitnehmer oder Rentner – gilt ein Grundfreibetrag, für den sie keine Steuern zahlen muss. Dieser beträgt derzeit 9408 Euro pro Jahr. Wer also zum Beispiel nur 750 Euro Rente monatlich erhält, muss diese nicht versteuern. Die Idee hinter diesem Grundfreibetrag ist es, jedem Menschen ein steuerfreies Existenzminimum zu garantieren.
    So lesen Sie Ihre Renteninformation  richtig: Die obere Zahl – in unserem Beispiel 1162,85 Euro – gibt die Höhe einer ...
    So lesen Sie Ihre Renteninformation richtig: Die obere Zahl – in unserem Beispiel 1162,85 Euro – gibt die Höhe einer Erwerbsminderungsrente an. Diese kann man beantragen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist. Die zweite Zahl (935,50 Euro) gibt den aktuellen Rentenanspruch an. Das ist sozusagen die Summe, die man erhalten würde, wenn man keine weiteren Einzahlungen ins Rentensystem mehr tätigen würde. Die untere Zahl (1873,92 Euro) ist die wahrscheinlich wichtigste: Sie gibt die zu erwartende Rentenhöhe an, wenn man bis zum regulären Renteneintrittsalter weiterarbeitet. Allerdings mindern Steuern und Abgaben die Rentenhöhe. | Bild: Südkurier
  4. Welche Sozialabgaben werden für Rentner fällig? Rentner müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Für die Krankenversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Diesen teilt sich der gesetzlich versicherte Rentner mit dem Rentenversicherungsträger. Wie ein Arbeitnehmer zahlt der Rentner 7,3 Prozent, der Rentenversicherungsträger übernimmt die übrigen 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkassen, der durchschnittlich bei 1,1 Prozent liegt. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte mit Kindern beträgt 3,05 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Für Versicherte, die keine Kinder haben oder hatten, wird ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent erhoben. Ihr Beitragssatz beträgt seit 2019 daher 3,3 Prozent. In unserem Beispiel einer Rente von 1873 Euro würden demnach für die Krankenversicherung 157 Euro und für die Pflegeversicherung 62 Euro (ohne Kinder) beziehungsweise 57 Euro (mit Kindern) fällig. Damit blieben nach Abzug von Steuern und Abgaben knapp 1515 Euro übrig.
  5. Gibt es für Rentner Alternativen zur gesetzlichen Krankenversicherung? Ja. Wenn Sie vor Ihrem Renteneintritt jahrelang privat krankenversichert waren, bleibt das auch als Rentner so. Denn der Gesetzgeber hat den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab einem Alter von 55 Jahren weitgehend versperrt. Privat Versicherte müssen im Alter allerdings deutlich höhere Prämien einkalkulieren, denn diese wachsen mit der Zeit.
  6. Wie wirkt sich die Inflation auf meine Rente aus? Jahr für Jahr steigen die Kosten für Güter und Dienstleistungen. Das bedeutet, dass die Kaufkraft einer mir garantierten Rentenauszahlung von beispielsweise 1000 Euro in der Zukunft deutlich geringer ausfällt als noch heute. „Die ermittelten Beiträge sind wegen des Anstiegs der Lebenshaltungskosten und der damit verbundenen Geldentwertung (Inflation) in ihrer Kaufkraft nicht mit einem heutigen Einkommen in dieser höhe vergleichbar“, heißt es dazu im Rentenbescheid. Allerdings wird der Inflationseffekt durch Rentenerhöhungen kompensiert. Denn die Rentenhöhe ist an die Entwicklung der Löhne gekoppelt und diese steigen in der Regel ebenso wie das Preisniveau – manchmal sogar stärker. „Die Rente wird auch in Zukunft ansteigen, wenn auch nicht mehr so stark wie die Löhne. Die Produktivität unserer Wirtschaft wird weiter steigen, wovon auch die Rentner profitieren“, sagt beispielsweise der Rentenexperte Axel Börsch-Supan.
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  7. Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben? In der Regel ja. Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag von 9408 Euro übersteigt. Dazu zählen nicht nur die Bezüge aus der Rente, sondern auch beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dabei lassen sich zum Beispiel Rentenberatungskosten als Werbekosten absetzen.
  8. Was kann ich tun, wenn die Rente nicht zum Leben reicht? In Deutschland gibt es kein Gesetz, das verbietet, im Rentenalter weiterzuarbeiten. Rentner, welche die Haushaltskasse aufbessern möchten oder ihren Job noch nicht aufgeben wollen, dürfen dies auch. Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, darf ohne Einschränkungen weiter arbeiten, wenn er das will. Frührentner dürfen nur 6300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Ein Verdienst darüber wird auf die Rente angerechnet. Grundsätzlich ist es ratsam, schon so früh wie möglich Geld zurückzulegen, wenn eine Niedrigrente droht. Vor allem Frauen, die jahrelang nur in Teilzeit gearbeitet haben, droht eine Rentenlücke. „Gerade für uns Frauen ist es noch mal so viel wichtiger, sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen“, sagt die Finanzexpertin Natascha Wegelin.