Ein jahrelanger politischer Streit geht nun endlich zu Ende: Die Bagatellgrenze für Schweizer Einkaufstouristen kommt. Nach einem Bundestagsbeschluss können Schweizer ab 2020 sich erst die Mehrwertsteuer erstatten lassen, wenn sie in Deutschland für mindestens 50 Euro eingekauft haben. Die Zustimmung des Bundesrats – voraussichtlich Ende dieses Monats – ist nur noch Formsache. Handel, Politiker und Arbeitnehmervertreter begrüßten die Einführung einer Bagatellgrenze für Schweizer Einkaufstouristen. In der Debatte war zuvor auch eine Bagatellgrenze von 175 Euro im Gespräch. Dagegen konnte sich der Handel in der Grenzregion, der auf die vielen Schweizer Einkaufstouristen angewiesen ist, aber erfolgreich wehren.

„Ein guter Kompromiss“

„Die Entscheidung ist ein Kompromiss, für den ich mich eingesetzt hatte. Die ursprünglich geforderte Grenze von 175 Euro wäre, keine Bagatellgrenze gewesen, sondern hätte den Einzelhändlern in der Grenzregion massiv geschadet“, sagte Felix Schreiner, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Waldshut. Ähnlich äußerte sich die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. „Dieser Kompromiss von 50 Euro wird sowohl dem für unsere Region so wichtigen Einzelhandel als auch den Zollabfertigungsstellen, die Entlastung brauchen, gerecht“, so die SPD-Politikerin. Auch Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee sprach von einem „guten Kompromiss“.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hob vor allem die Arbeitserleichterung durch die Bagatellgrenze für den Zoll hervor. „Für die Weihnachtszeit gibt es leider noch keine Entlastung an den Grenzübergängen zur Schweiz, dafür ist nun endlich sicher, dass die von uns so lange geforderte Reduzierung der Stempelei ab Januar 2020 eintritt, sagte Hanna Binder, stellvertretende Landesbezirksleiterin von Verdi Baden-Württemberg.

Warnung vor Umsatzeinbußen

Nicht ganz glücklich reagierten die Einzelhändler auf den Beschluss. „Unter Berücksichtigung der Handelssituation in den Grenzregionen werden die Umsätze zurück gehen“, sagte Peter Kolb, Geschäftsführer von Sport Gruner in Konstanz und Delegierter des Handelsverbands Südbaden.

Ähnlich äußerte sich Jürgen Baur vom Frischemärkte Baur. „Diese Bagatellgrenze wird uns im Lebensmitteleinzelhandel empfindlich treffen. Wir rechnen mit einem zweistelligen Umsatzrückgang durch ein verändertes Einkaufsverhalten“, sagt er.

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Laut Bundestagsbeschluss gilt die Bagatellgrenze so lange, bis ein elektronisches Ausfuhrsystem eingerichtet ist. Diese würde den Zoll spürbar entlasten. Denn bisher müssen die Zollbeamte die Ausfuhrscheine manuell bearbeiten. Deshalb werben Politik und Handel für eine schnelle Entwicklung einer entsprechenden Smartphone-App. „Die digitale Abwicklung muss jetzt mit Hochdruck umgesetzt werden“, sagte Andreas Jung, CDU-Abgeordneter des Wahlkreises Konstanz. Auch Claudius Marx forderte, dass es ab sofort darum gehen müsse, eine technische Lösung zu realisieren.

„Schlechter politischer Stil“

Allerdings hat der Bundestag die Mittel für die Entwicklung dieser App noch nicht freigegeben, was den Handel verärgert. „Wir haben kein Verständnis, wenn die dafür vorgesehenen Mittel im Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages weiter blockiert werden, mit der Folge, dass die bereits fortgeschrittenen Planungen des Zolls auf Eis liegen. Das ist – man kann es nicht anders sagen – schlechter politischer Stil“, sagte Marx. Auch Utz Geiselhart, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Südbaden, forderte, das die Mittelfreigabe noch in diesem Jahr über die Bühne gehen müsse. „Der Zoll braucht dieses Budget“, sagte er.