Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat es geschafft. Jetzt ist letztinstanzlich geklärt, dass sie Firmen weiter abmahnen darf, wenn diese gegen Umweltvorschriften verstoßen. Das Karlsruher Urteil ist ein guter Tag für Verbraucher, ein schlechter für Unternehmen und ein Offenbarungseid für den Staat.

Die DUH hat sich Verdienste erworben

Tatsächlich wird die DUH oft zu Unrecht verteufelt. In den letzten Jahrzehnten hat sie einiges geleistet. Die Einführung des Katalysators, von schwefelarmen Kraftstoffen oder des Partikelfilters gehen teils auf die DUH zurück. Kein Zweifel: Dass sie sich bei ihrem Öko-Kampf eines knallharten Abmahnverfahrens bedient, macht die Organisation unsympathisch. Legal ist es aber, das hat das Urteil belegt.

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Dennoch spricht es Bände, dass sich der Staat Vereine wie die DUH quasi als Hilfstruppen hält, um seine eigenen Umweltgesetze durchzusetzen. Die dafür nötigen umfassenden Kompetenzen sollte niemand besitzen außer der Staat und seine Behörden selbst. Alles andere ist Staatsversagen.