Bereits Anfang des Jahres hat das Bürgergeld das altbekannte Hartz IV abgelöst. Allerdings galt bisher nur ein Teil der angedachten Gesetze. Zum 1. Juli 2023 tritt nun auch der zweite Teil der Sozialreform in Kraft und sorgt nochmal für einige Veränderungen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gibt:
Was ändert sich finanziell zum 1. Juli beim Bürgergeld?
Besonders sogenannte Aufstocker, also Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen, die zusätzlich Bürgergeld beziehen, dürfen sich freuen. Für sie erhöhen sich die Freibeträge: Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten. Vorher waren es lediglich 20 Prozent. Nun haben sie also bis zu 48 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Wer weniger verdient, also zwischen 100 und weniger als 520 Euro im Monat, darf wie bisher 20 Prozent behalten. Verdient man mehr, nämlich zwischen 1000 und 1200 Euro, gehen immerhin noch zehn Prozent in den eigenen Geldbeutel.
Auch für Schüler und Studenten gibt es eine Verbesserung: Einkommen bis zu 520 Euro monatlich aus Nebenjobs dürfen sie komplett behalten, ohne dass es auf das Einkommen ihrer Familie angerechnet wird. Selbiges gilt bei einer beruflichen Ausbildung, Menschen im Bundesfreiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Ferienjobs bleiben komplett unberücksichtigt und auch junge Menschen, die ein Ehrenamt ausüben, dürfen bis zu 3000 Euro Aufwandsentschädigung jährlich behalten.
Übrigens: Wer neben dem Bürgergeld außerdem auch Kindergeld erhält, muss trotzdem mit Abzügen rechnen. Aber der Regelsatz soll der Bundesregierung zufolge 2024 erhöht werden.
Was ändert sich bei der Unterstützung zur Arbeitssuche?
Die Eingliederungsvereinbarung, die bisher zwischen dem Jobcenter und Arbeitssuchendem geschlossen wurde, wird nun durch den Kooperationsplan ersetzt. War die Eingliederungsvereinbarung eher formal und stellte die Pflichten beider Parteien klar, soll der Kooperationsplan laut BMAS den "roten Faden" für die Arbeitssuche bilden. Er werde in verständlicher Sprache und gemeinschaftlich von der zuständigen Person im Jobcenter und dem Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Gibt es dabei starke Meinungsverschiedenheiten, soll nun ein neues Schlichtungsverfahren weiterhelfen. Bis Ende 2023 soll er die Eingliederungsvereinbarung komplett abgelöst haben.
Außerdem weitet das Jobcenter sein Angebot zur Weiterbildung mit ganzheitlichen Coachings aus. Unter anderem kann diese Betreuung ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend sein. Wer im Übrigen Bürgergeld bezieht und eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt nicht nur ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Für erfolgreich abgeschlossene Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es zusätzlich Weiterbildungsprämien. Für andere Weiterbildungen, die zwar keinen Abschluss mit sich bringen, aber für eine nachhaltige Integration ins Berufsleben sorgen sollen, beispielsweise Computerkurse, gibt es einen monatlichen Bonus in Höhe von 75 Euro.
Insgesamt, beschreibt das BMAS, sollen Arbeitssuchende mehr Zeit zum Lernen bekommen. Es soll die Möglichkeit geben, einen Berufsabschluss leichter nachzuholen oder Grundkompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden, wie zum Beispiel Lesen, Rechnen oder IT-Kenntnisse.