Bringt der Herbst eine neue Corona-Welle? Danach sieht es zurzeit nicht aus. Ganz im Gegenteil, das Land diskutiert über das Ende der PandemieDas Coronavirus ist nicht weg – und der Schutz davor weiter wichtigKommentar. Nichtsdestotrotz gelten seit Oktober letzten Jahres die Corona-Regeln in Deutschland, die insbesondere den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter gewährleisten sollen.
Diese neuen Regeln gelten auch im Januar - und vorerst bis April 2023. Sie sind in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Ein Teil der Regeln gilt bundesweit, manche Regeln können die Bundesländer aber selbstständig einführen.
Die Regierung von Nordrhein-Westfalen hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Demnach gilt zusätzlich zu den Basisschutzmaßnahmen vom Bund eine Maskenpflicht im öffentlichen Regional- und Nahverkehr (ÖPNV). Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) teilte laut dem Westfälischen Anzeiger mit, von verschärften Schutzmaßnahmen keinen Gebrauch machen zu wollen. Eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen ist damit zumindest vorerst vom Tisch. Dafür schloss sich das Bundesland nicht den Ländern an, die ein Ende der Isolationspflicht für Infizierte erlassen haben. Einen Überblick über die bestehenden Corona-Regeln im Januar 2023 in Nordrhein-Westfalen, lesen Sie hier.
Corona-Regeln NRW im Januar 2023: Wo überall gilt die FFP2-Maskenpflicht?
Seit dem 1. Oktober gilt bundesweit an bestimmten Orten eine Maskenpflicht. Die Länder haben dabei keinen Handlungsspielraum. Konkret gilt die Maskenpflicht an folgenden Orten:
- Fernverkehr: Ab 14 Jahren gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder ab 6 Jahren und das Personal muss mindestens eine medizinische Maske tragen.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Hier gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testpflicht.
- Arztpraxen: Patienten und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen.
Corona-Regeln NRW im Januar 2023: Maskenpflicht auch im ÖPNV
Ergänzend zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht können die Bundesländer eigenständig weitere Corona-Maßnahmen seit Oktober einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Die Regierung hat entschieden, dass die Maskenpflicht im ÖPNV in Nordrhein-Westfalen bestehen bleibt. In Fernverkehrzügen gilt sogar eine FFP2-Pflicht. Auch in Innenräumen staatlicher Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) muss eine Maske getragen werden. Folgende zusätzliche Corona-Regeln wären möglich:
- Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
- Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
Corona-Regeln NRW im Januar 2023: Veranstaltungen
Sieht die Regierung von Nordrhein-Westfalen eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:
- Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eingeführt werden. Zudem kann ein Hygienekonzept gefordert werden.
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe und bei Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich kann die Erstellung von Hygienekonzepten verpflichtend werden.
Corona-Regeln NRW im Januar 2023: Quarantäne und Isolationspflicht
Infizierte müssen, sobald sie ein positives Ergebnis haben, für fünf Tage in häusliche Isolation (verlängert am 30. November). Die Quarantäne lässt sich nicht durch Freitesten verkürzen. Damit schloss sich NRW nicht den Bundesländern an, die ein Ende der Isolationspflicht für Infizierte beschlossen haben.
Corona-Regeln NRW im Januar 2023: Fällt schon bald die Maskenpflicht im ÖPNV?
Die CDU-geführte Landesregierung um Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich bisher weder den Bundesländern angeschlossen, die die Isolationspflicht aufgehoben noch denjenigen, die sich von der Maskenpflicht im ÖPNV verabschiedet haben, geschweige denn Bayern, das beide Einschränkungen für nichtig erklärt hat.
NRW fährt dagegen einen vorsichtigen Kurs, der den Blick auf die aktuelle Situation im Gesundheitswesen nicht aus den Augen verliert. Die aktuelle "erhebliche Belastung" des Gesundheitssystems sei "zwar nicht allein auf Corona-Infektionen zurückzuführen", so ein Sprecher des Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann (CDU) auf Anfrage von tagesschau.de, aber die bewusste Inkaufnahme von weiteren Corona-Infektionen "würde hier eine zusätzliche Belastung auslösen".