Wer Bürgergeld bezieht, soll nicht einfach nur so schnell wie möglich einen Weg zurück ins Berufsleben finden. Laut der Bundesregierung gilt seit Einführung des Hartz-IV-Nachfolgers im Januar 2023 ein neuer Grundsatz: "Ausbildung vor Aushilfsjob". Berufliche Weiterbildungen werden demnach stärker gefördert - auch finanziell.

Was sich ab 1. Juli 2023 in Sachen Weiterbildung, Bürgergeld-Bonus und Ausbildungszeit ändert, lesen Sie hier.

Bürgergeld: Welche neuen Fördermöglichkeiten gibt es?

Wer Bürgergeld bezieht und sich weiterbilden oder fortbilden möchte, hat seit Einführung der finanziellen Stütze für Arbeitssuchende zwei neue Fördermöglichkeiten: Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld. Zudem haben Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie, wenn die eine Fortbildung absolvieren.

Weiterbildungsgeld: Neben dem Bürgergeld 150 Euro zusätzlich pro Monat

Ab Juli 2023 können Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt bekommen. Voraussetzung ist laut buerger-geld.org, dass sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Auch wer eine solche Weiterbildung schon vor dem 1. Juli begonnen hat, hat Anspruch auf die Förderung.

Dem Bundesinstitut für Berufsbildung zufolge ist eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung eine Maßnahme, die auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschluss vorbereitet und gegebenenfalls auf bereits vorhandenen Kompetenzen aufbaut.

Wer Anspruch auf das Weiterbildungsgeld hat, bekommt den Betrag über 150 Euro pro Monat laut buerger-geld.org anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf, in den auch die Miete einberechnet wird, ausgezahlt. Hinzukommt, dass die Förderung laut der Bundesregierung für die gesamte Ausbildungszeit ungekürzt gilt. Bedeutet: Ab 1. Juli werden Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, die einen Berufsabschluss nachholen wollen, für drei Jahre statt nur für zwei Jahre gefördert. Im Vergleich zur Hartz-IV-Regelung gilt die Förderung also länger.

Bürgergeld-Bonus: Wer erhält die Zahlung über 75 Euro?

Wer Bürgergeld bezieht und "an einer Maßnahme teilnimmt, um langfristig zurück in den Job zu finden, erhält einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro", schreibt die Bundesregierung. Auch diese Fördermöglichkeit gilt ab 1. Juli 2023, ist anrechnungsfrei und wird zusätzlich zum Regelbedraf überwiesen.

Hintergund des Bürgergeld-Bonus ist, dass Personen, die durch eine Fortbildung neue Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben auch ihre Chancen auf eine Beschäftigung in der Zukunft erhöhen.

Übrigens: Auch wer kein Konto hat, kann Bürgergeld sowie Förderungen erhalten.

Weiterbildungsprämie und Bürgergeld: Wer bekommt sie?

Neben diesen beiden Fördermöglichkeiten, können Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger zudem eine Weiterbildungsprämie in Anspruch nehmen. Laut buerger-geld.org wird diese ausgezahlt, wenn Betroffene eine Fortbildung machen, die zu einem anerkannten Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt. Ausschlaggebend ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprämie.

Laut buerger-geld.org erhalten Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger bei erfolgreichem Ablegen einer Zwischenprüfung 1000 Euro und nach der bestandenen Abschlussprüfung noch einmal 1500 Euro. Insgesamt beläuft sich die Förderung also auf 2500 Euro. Wichtig für die Auszahlung ist dem Bürgergeld-Portal zufolge, dass ein Nachweis über die bestandenen Prüfungen beim zuständigen Kostenträger, in den meisten Fällen dem Jobcenter, eingereicht wird.

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