Wer in Deutschland arbeitsfähig ist, aber keiner Beschäftigung nachgeht, gilt als arbeitssuchend. Unter Umständen ist die Person dann auch berechtigt, Bürgergeld zu beziehen. Die nun gültige Regelung ist seit Anfang 2023 inkraft, weil das vormalige ALG-II- bzw. Hartz-IV-System grundlegend überarbeitet wurde. Wir erklären den neuen Regelsatz des Bürgergeldes und wie er zustandekommt.
Welche Personen sind zum Erhalt von Bürgergeld berechtigt?
Die Leistungen und Berechtigungen für den Bezug von Bürgergeld sind im Sozialgesetzbuch SGB II (umgangssprachlich Bürgergeld-Gesetz) zusammengefasst. Für den Erhalt der Grundsicherung vom Staat müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bürgergeldbeziehende müssen...
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach Paragraph 7a noch nicht erreicht haben.
- erwerbsfähig sein, aber hilfsbedürftig.
- einen gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Kinder, die mit Leistungsberechtigten auf Bürgergeld in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben ebenfalls Anspruch.
Bürgergeld-Regelsatz 2023: Das sind die monatlichen Beträge
Wer in Deutschland ein Bürgergeld bezieht, erhält einen bestimmten Regelsatz. Dieser orientiert sich nach der Regelbedarfsstufe und ist je nach persönlicher Lage unterschiedlich hoch. Die Summe der finanziellen Unterstützung setzt sich im Wesentlichen aus dem Alter, der Wohnsituation sowie dem partnerschaftlichen Status zusammen.
- Alleinstehende und Alleinerziehende: 502 Euro.
- Partner, wenn beide volljährige sind: 451 Euro.
- Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften leben: 402 Euro.
- Kinder zwischen 14 und 17 Jahre in einer Bedarfsgemeinschaft sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen: 420 Euro.
- Kinder von 6 bis 13 Jahre: 348 Euro.
- Kinder bis 6 Jahre: 318 Euro.
Unter Umständen haben sogar Studenten einen Anspruch auf die Sozialleistung.
Bürgergeld-Aufteilung: Wie setzt sich der Regelsatz zusammen?
Wie der Verein "Für soziales Leben e. V." auf seiner Website erläutert, erfolgt die Berechnung der Bürgergeld-Höhe auf Basis einer statistischen Erfassung. Hier flossen demnach die Einkommens- und Ausgabenverhältnisse von etwa 60.000 deutschen Haushalten mit ein. Welche Personen in der Ermittlung offenbar nicht berücksichtigt wurden: Beziehende von Bürgergeld und Sozialhilfe. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den Verhältnissen der unteren 20 Prozent, so die Bürgergeld-Experten. Demnach resultieren die 502 Euro pro Monat für eine alleinstehende, arbeitsfähige Person aus folgender Aufteilung in Einzelpunkte:
- Nahrung, Getränke, Tabakwaren: 174,19 Euro (34,7 Prozent).
- Freizeit, Unterhaltung und Kultur: 48,98 Euro (9,76 Prozent).
- Verkehr: 45,02 Euro (8,97 Prozent).
- Post und Telekommunikation: 44,88 Euro (8,94 Prozent).
- Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 42,55 Euro (8,84 Prozent).
- Bekleidung, Schuhe: 41,65 Euro (8,3 Prozent).
- Andere Waren und Dienstleistungen: 40,06 Euro (7,98 Prozent).
- Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung: 30,57 Euro (6,09 Prozent).
- Gesundheitspflege: 19,16 Euro (3,82 Prozent).
- Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen: 13,11 Euro (2,61 Prozent).
- Bildungswesen: 1,81 Euro (0,36 Prozent).
Gibt es zum Bürgergeld weitere Leistungen?
Bürgergeld beziehende Personen können obendrauf mit weiterer finanzieller Unterstützung rechnen. Bei dem sogenannten Mehrbedarf gibt es zusätzlich zum Bürgergeld unterschiedlich hohe Ersatzleistungen. Darunter fallen Zusatzkosten wie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Rente seit 2011 nicht mehr), Aufwendungen für Wohnung und Heizung, Unterstützung bei der Erstausstattung einer Wohnung nach Umzug oder auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag.