Seit Januar 2023 gibt es das Bürgergeld als Nachfolger von Hartz IV. Dabei bekommt nicht jede Person, die bedürftig ist das Gleiche ausbezahlt, denn das Bürgergeld hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind und wie viel Geld Ihnen zusteht, lesen Sie hier.
Der Regelsatz des Bürgergeldes liegt bei 502 Euro pro Monat. Die Leistung kann sich allerdings ganz individuell unterscheiden - je nachdem welche Faktoren in welchem Maße vorliegen.
Wie wird das Bürgergeld berechnet?
Das Bürgergeld orientiert sich an
- Kosten für Kalt- und Warmmiete
- Alter
- Anzahl der Kinder
- Einkommen des Betroffenen oder der Betroffenen (Zum Einkommen zählen nicht nur der Lohn, sondern zum Beispiel auch Mieteinnahmen, Kindergeld und Rente)
- Einkommen des Partners oder der Partnerin (Auch hier sind weitere Einkommen miteinzubeziehen)
- Lebensumstände, zum Beispiel Alleinerziehend
- Schwangerschaft (Ab der 13. Woche gibt es einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des persönlichen Regelsatzes)
- Behinderung
- Krankheit
Beim Einkommen etwa gibt es einen monatlichen Freibetrag. Dieser beträgt 100 Euro brutto. Wer mehr verdient, muss damit rechnen, dass das zu Abzügen beim Bürgergeld führt. Lediglich 20 Prozent des zusätzlichen Einkommens zwischen 100 und 520 Euro bleiben anrechnungsfrei.
Auch das Leben in einer Bedarfsgemeinschaft, hat Einfluss auf das Bürgergeld. Experten der Stiftung Warentest haben auf Test.de zusammengetragen, was das bedeuten kann. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten monatlich 502 Euro. Partner, die beide erwachsen sind bekommen jeweils 451 Euro. Jugendliche zwischen 15 und unter 18 Jahren wird 420 Euro gezahlt. Kindern vom 7. bis zum 14. Lebensjahr stehen 348 Euro zu. Kindern bis zum 6. Lebensjahr werden 318 Euro ausbezahlt.
Um die persönliche Höhe des Bürgergeldes herauszufinden, hat die Caritas einen Bürgergeld-Rechner ins Leben gerufen.
Wer zum ersten Mal Bürgergeld beziehen möchte, kann einen Vorschuss beantragen.
Welche weiteren Leistungen gibt es beim Bürgergeld?
Zusätzlich zum Regelsatz gibt es beim Bürgergeld noch weitere Leistungen. Das sind unter anderem:
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Kosten für Wohnung
- Kosten für Heizung
- Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT), beispielsweise Schulmaterialien, Klassenfahrten, Geld für Mittagsessen und Lernförderung
- einmalige Unterstützungen wie die Erstausstattung einer Wohnung bei einem Umzug
Während einer Karenzzeit von 12 Monaten wird nicht geprüft, ob die Wohnung angemessen ist und die Kosten werden voll übernommen. In diesem Zeitraum bleibt auch für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft ein Vermögen bis zu 40.000 Euro geschützt. Jede weitere Person hat einen Freibetrag von 15.000 Euro.