Bündnisfall

Im Fall eines Angriffs sind die Vertragsparteien des westlichen Verteidigungsbündnisses Nato zu gegenseitigem Beistand verpflichtet. Artikel 5 des Nato-Vertrages sieht vor, „dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird“. Der Nato-Rat stellt den Bündnisfall fest, erklärt wurde er bisher erst einmal: nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001. Angesichts des Kriegs in der Ukraine greift ein solcher Bündnisfall nicht, da das Land nicht Mitglied der Nato ist – anders als zum Beispiel die baltischen Staaten.

Fluchtkorridor

Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet Konfliktparteien dazu, Zivilisten, verwundete Soldaten oder Gefangene zu schützen. Kriegsparteien können sich darauf einigen, dass sich entlang bestimmter humanitärer Korridore Zivilisten und Verwundete in Sicherheit bringen oder Hilfsgüter in die Konfliktregion gebracht werden dürfen. Kiew und Moskau haben die Einrichtung mehrerer Fluchtkorridore in umkämpften Gebieten vereinbart, um Tausende Menschen retten zu können.

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Flugverbotszonen

Flugverbotszonen werden aus Sicherheitsgründen oder zu militärischen Zwecken eingerichtet. In einem Krieg oder Bürgerkrieg dienen sie vor allem dem Schutz der Bevölkerung. Eine Flugverbotszone gab es auf Beschluss des UN-Sicherheitsrates zum Beispiel während des Bosnienkrieges 1992. Nur UN-Maschinen und zu deren Unterstützung eingesetzte Flugzeuge durften den Luftraum nutzen. Da die serbischen Militärs das Flugverbot mehrfach missachteten, erlaubten die UN der Nato 1993, serbische Jets notfalls abzuschießen. Eine solche Zone über der Ukraine schließt der Westen derzeit aus, da die Nato sonst in den Krieg hineingezogen werden könnte.

Nato-Osterweiterung

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion begannen ab 1999 immer mehr osteuropäische Länder, der Nato beizutreten: Tschechien, Ungarn und Polen waren die ersten. 2004 folgten Bulgarien, Rumänien, Slowenien, die Slowakei und die baltischen Staaten, 2009 kamen Albanien und Kroatien hinzu, 2017 Montenegro – zuletzt 2020 Nordmazedonien. Das Verteidigungsbündnis ist damit auf mittlerweile 30 Mitglieder gewachsen. Die Aufnahme neuer Staaten in die westliche Allianz ist im Nato-Vertrag ausdrücklich vorgesehen. Seit 2019 ist ein Nato-Beitritt als Ziel auch in der ukrainischen Verfassung festgelegt. Russland fordert, dass Kiew darauf verzichtet und sich für neutral erklärt.

Neutralität

Ein Staat geht die völkerrechtliche Verpflichtung ein, sich nicht in einen zwischen anderen Staaten bestehenden Konflikt einzumischen – und sich keinen militärischen Bündnissen anzuschließen. Neutralität kann durch einseitige Erklärung, aber auch durch Zwang bewirkt werden. Schweden und Finnland etwa sind seit Jahrzehnten neutral. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine denken die beiden Länder nun jedoch intensiver darüber nach, eine Nato-Mitgliedschaft anzustreben.

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Sanktionen

Um gegen Menschenrechtsverletzungen oder Terrorismus vorzugehen, verhängen internationale Organisationen oder Staaten Sanktionen gegen andere Länder oder Gruppen. Dabei handelt es sich um wirtschaftliche oder politische Zwangsmaßnahmen – wie etwa die Unterbindung von Handel, Finanzkontrollen, diplomatische Beschränkungen oder auch gezielte Maßnahmen gegen einzelne Personen. Das aktuelle Sanktionspaket der EU gegen Russland betrifft vor allem die Bereiche Energie, Finanzen und Transport. Ob und wie gut Sanktionen (langfristig) wirken, ist schwer messbar.

Separatistengebiete

Von Separatismus spricht man, wenn sich ein Teil der Bevölkerung von dem Staat lösen möchte, in dem er lebt – um einen eigenen Staat zu gründen oder sich einem anderen anzuschließen. In der Ostukraine riefen pro-russische Aktivisten im Frühjahr 2014 die Gebiete Donezk und Luhansk als Volksrepubliken aus. Seitdem gab es in der Region Kämpfe zwischen ukrainischen Regierungstruppen und den von Russland unterstützten Separatisten. Der russische Präsident Wladimir Putin erkannte Donezk und Luhansk im Februar 2022 offiziell als unabhängige Staaten an. (dpa)