Zeitgleich mit neuen massiven russischen Luftangriffen auf die Ukraine schlug am Dienstag eine Rakete auf dem Gebiet des Nato-Mitglieds Polen ein. Mindestens zwei Menschen starben dabei. Im Kreis der G7-Staaten und Nato-Partner, von denen viele Staats- und Regierungschefs wegen des G20-Gipfels am Mittwoch auf Bali zusammensaßen, hatte das eine Reihe von Krisensitzungen zur Folge.
US-Präsident Joe Biden zufolge deuten erste Erkenntnisse zur Flugbahn der Rakete darauf hin, dass sie nicht aus Russland abgefeuert wurde – möglicherweise eine Flugabwehrrakete der Ukraine? Viele Fragen sind noch offen. Ein Überblick.
Was ist bislang über den Raketeneinschlag bekannt?
Nach Angaben des polnischen Außenministeriums handelt es sich um eine Rakete aus russischer Produktion. Sie schlug am Dienstagnachmittag auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebs in Przewodow ein – einem Dorf ganz im Osten des Landes, keine zehn Kilometer von der Grenze zur Ukraine entfernt. Zwei polnische Staatsbürger starben dabei.
Wer hat die Rakete abgefeuert?
Darüber gab es auch nach Stunden noch keine gesicherten Erkenntnisse. Polens Präsident Andrzej Duda sagte: „Wir wissen, dass es praktisch den ganzen Tag über einen russischen Raketenangriff auf die Ukraine gegeben hat. Aber wir haben derzeit keine eindeutigen Beweise dafür, wer die Rakete abgefeuert hat. Die Ermittlungen laufen.“
Biden sagte am Mittwoch am Rande des G20-Gipfels, die Flugbahn der Rakete lasse es „unwahrscheinlich“ erscheinen, dass sie aus Russland abgefeuert wurde. Später berichtete er nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einer der Krisensitzungen hinter verschlossenen Türen, dass es sich bei dem Geschoss um eine Flugabwehrrakete aus Beständen der Ukraine handeln könnte.
Was ist über die Rakete bekannt?
Erste Fotos von Trümmerteilen an der Einschlagstelle deuteten für Experten auf eine Rakete des Flugabwehrsystems S-300 hin. Auch Biden soll von einer solchen Rakete gesprochen haben. Das System S-300 ist sowjetischer Bauart und heute wesentlicher Bestandteil der ukrainischen Flugabwehr gegen die russischen Angriffe. Allein am Dienstag feuerte Russland nach Kiewer Zählung mehr als 90 Raketen und Marschflugkörper ab.
Wie reagiert Polen?
Der Nato-Staat zwischen Deutschland und der Ukraine versetzte Teile seiner Streitkräfte in erhöhte Alarmbereitschaft. Warschau bestellte zudem den russischen Botschafter ein und alarmierte die Nato. Ein Regierungssprecher erklärte anschließend, man habe mit den Nato-Verbündeten beschlossen zu überprüfen, ob es Gründe gebe, die Verfahren nach Artikel 4 des Nato-Vertrags einzuleiten.

Am Mittwochvormittag wollten die ständigen Vertreter der Bündnisstaaten bei der Nato in Brüssel zu einer Krisensitzung zusammenkommen.
Das besagen Artikel Vier und Fünf des Nato-Vertrages
Die Artikel vier und fünf des Nato-Gründungsvertrages vom 4. April 1949 sind Kernelemente des Verteidigungsbündnisses. Vor allem Artikel Fünf gilt als Herzstück – in ihm ist der sogenannte Bündnisfall geregelt.
Artikel Vier besagt: „Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.“ Konkrete Reaktionen muss das nicht zur Folge haben.
Der Artikel wurde Nato-Angaben zufolge seit der Gründung des Bündnisses 1949 sieben Mal in Anspruch genommen. Zuletzt war das am 24. Februar 2022 der Fall. Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei und die Tschechische Republik hatten dies nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine beantragt.
In Artikel Fünf ist geregelt, dass die Bündnispartner einen bewaffneten Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen als ein Angriff gegen sie alle ansehen. Sie verpflichten sich, Beistand zu leisten. Konkret heißt es, dass es dabei um die für sie als erforderlich erachteten Maßnahmen geht, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten – einschließlich Waffengewalt.
Aus dem Wortlaut des Artikels geht aber nicht hervor, dass Nato-Staaten zum Beispiel eigene Truppen zur Unterstützung entsenden müssen. Er verpflichtet lediglich dazu, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, die der jeweilige Nato-Staat für erforderlich hält.
Warum beantragt Polen nicht den Bündnisfall nach Artikel 5?
Weil es bislang keine Hinweise darauf gibt, dass die Rakete gezielt auf das polnische Dorf abgefeuert wurde. In Artikel 5 ist geregelt, dass die Nato-Staaten einen bewaffneten Angriff gegen einen oder mehrere Partner als Angriff gegen alle ansehen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, Beistand zu leisten.
Artikel 5 wurde erst ein einziges Mal aktiviert – nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Dies führte dazu, dass Deutschland und andere Nato-Staaten sich am Krieg gegen die Taliban und die Terrororganisation Al-Kaida in Afghanistan beteiligten.
Wie reagieren die Partner Polens?
Die Staats- und Regierungschefs der sieben großen westlichen Demokratien (G7) erfuhren vom Einschlag der Rakete mehr als 11 000 Kilometer weiter – beim G20-Gipfel auf Bali. Zum Zeitpunkt der Explosion saßen die meisten dort gerade bei einem Abendessen unter freiem Himmel. Russlands Außenminister Sergej Lawrow, der Kremlchef Wladimir Putin vertrat, hatte die indonesische Insel in diesem Moment schon verlassen. Am Morgen danach berief Biden dann die Krisensitzung ein. Später wurde eine Erklärung veröffentlicht, in der es heißt: „Wir bieten Polen unsere volle Unterstützung und Hilfe bei den laufenden Ermittlungen an.“ Zugleich wurde Russland für „barbarische Angriffe“ verantwortlich gemacht. (dpa)