Karlsruhe
Verfassungsgericht erlaubt Beteiligung am Corona-Aufbaufonds der EU
Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden dagegen zurück.