Am Ostersonntag soll es wieder soweit sein: Der Papst tritt auf den Balkon des Petersdoms und spricht den Segen „Urbi et orbi“. Das ist Latein und bedeutet übersetzt: der Stadt und dem Erdkreis. Jedes Jahr zu Ostern und zu Weihnachten spendet der Papst diesen Segen, der sich im Mittelalter entwickelt hat.
Nachdem Papst Franziskus jedoch ins Krankenhaus gebracht wurde, war die Sorge um seinen Gesundheitszustand groß. Aber was passiert eigentlich, wenn der Papst an Ostern ausfällt? Kann er vertreten werden?
Nein, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Bischofskonferenz auf Anfrage. Es handele sich um einen apostolischen, also päpstlichen Segen – und der könne nur vom Papst selbst gespendet werden. Für den Ostersonntag kann deshalb kein Vertreter bestimmt werden, der die Formel „Urbi et orbi“ anstelle des Papstes spricht.
Gute Nachricht: Segen funktioniert auch übers Fernsehen
Für gläubige Katholiken bedeutet der Segen den vollkommenen Ablass aller Sünden. Das heißt, dass sie ihre begangenen Sünden durch den Segensspruch wiedergutmachen können. Diese Wiedergutmachung setzt allerdings voraus, dass die Sünden zuvor vergeben wurden: Die Katholiken müssen zunächst bei einem Priester gebeichtet haben, damit ihnen dann ihre Sünden erlassen werden können.
Übrigens: Um den Segen „Urbi et orbi“ zu empfangen, muss man nicht auf dem Petersplatz stehen. Der vollkommene Ablass funktioniert seit dem 20. Jahrhundert auch über Fernsehen, Radio und sogar das Internet.