- Sterbegeldversicherung: Wer sie abschließt, zahlt bei langer Laufzeit am Ende häufig mehr ein als die Hinterbliebenen herausbekommen. Um die Angehörigen bei den Beerdigungskosten zu entlasten, ist es sinnvoller, rechtzeitig Geld dafür anzulegen.
- Insassenunfallversicherung: Verursacht man selbst einen Unfall, sind die Insassen über die eigene Kfz-Haftpflicht abgesichert. Trägt ein anderer Verkehrsteilnehmer die Schuld, zahlt dessen Versicherung. Und die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich verpflichtend.
- Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr: Was gut klingt, zahlt sich nicht aus. Den Betrag, den man am Ende der Laufzeit zurückbekommt, zahlt man vorher zusätzlich ein. Die Erstattungssumme wird nur mäßig verzinst und die Versicherungsleistungen sind meist nicht ausreichend.
- Hochzeitsrücktrittskostenversicherung: Kann die Hochzeit wegen einer schweren Krankheit des Brautpaars oder wegen eines Unfalls nicht stattfinden, übernimmt die Versicherung den größten Teil der Kosten. Machen Braut oder Bräutigam dagegen einen Rückzieher vom Ja-Wort, bleiben sie auf den Kosten sitzen.

- Handyversicherung: Die Versicherung entschädigt nur den Zeitwert den das Handy dann hat, wenn es kaputt oder verloren geht. Der ist meist nicht mehr besonders hoch, hinzu kommt eine Selbstbeteiligung. Ähnlich überflüssig sind Versicherungen für Laptop oder Kamera – es sei denn, es handelt sich um sehr teure Geräte
- Reisegepäckversicherung: Wer sein Gepäck auf Reisen nicht in der Hand hält, wenn es geklaut oder verloren geht, handelt grob fahrlässig. Die Versicherung wird in diesem Fall gar nicht oder nur anteilig zahlen. Wertsachen sind oft unzureichend mitversichert. Außerdem lohnt es sich zu prüfen, inwiefern das Gepäck bereits über die Hausratversicherung versichert ist.
- Krankenhaustagegeldversicherung: Sie zahlt einen Festbetrag für die kleinen Zusatzkosten, die im Krankenhaus anfallen – also etwa der Fernseher im Zimmer oder Parkgebühren für Angehörige. Selten bekommt man das wieder raus, was man eingezahlt hat.

- Brillenversicherung: Sie zahlt einem nicht die neue Brille mit den Gläsern, die man gern haben möchte. Oft gibt es Selbstbehalte, finanzielle Grenzen bei der Brillenauswahl und Beschränkungen bei den Gläsern.
- Glasbruchversicherung: Die Beiträge einer solchen Versicherung sind im Vergleich zur Schadenshöhe einfach zu teuer. Auch hier gilt: Was einen nicht in den finanziellen Ruin treibt, lohnt sich nicht über eine Versicherung abzusichern. Geht eine Scheibe infolge eine Sturms kaputt, sind die Schäden über die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. (lum)