Laut Konstanzer Polizei waren mehrere tausend Menschen auf dem Eis, was laut einer Einschränkung der Gültigkeit der Verordnung von 1980 erlaubt sein soll – auch wenn das Gebiet ein ausgewiesenes Schutzgebiet ist. Doch eigentlich darf man das Eis gar nicht erst erreichen, da der Weg dorthin durch den Schilfgürtel des Ufers führt – was wiederum streng geschütztes Gebiet ist. Klingt kompliziert, ist es aber gar nicht. Der Versuch einer Aufklärung.
