Revision des Verfahrens gegen den 20-jährigen Fahrzeughalter zu schrecklichem Autounfall bei Brunnhausen vor dem Landgericht Hechingen verhandelt. Die Jugendkammer hebt das Urteil der ersten Instanz auf. Es bleibt bei der Geldstrafe von 3000 Euro, aber es gibt keinen Führerscheinentzug.
