In Rottweil und den Teilorten Bühlingen und Göllsdorf muss das Trinkwasser abgekocht werden. Dies teilt der Trinkwasserversorger Energieversorgung Rottweil (ENRW) am Montagmittag mit.
Bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers sei eine Überschreitung der mikro­biologischen Parameter festgestellt worden. Erst vor wenigen Tagen hatte es in Bad Dürrheim einen ähnlichen Fall gegeben, ebenso in Wolterdingen.

Einmal sprudelnd aufkochen

Als Vorsichtsmaßnahme wurde deshalb vom Trinkwasserversorger Energieversorgung Rottweil (ENRW) und dem Rottweiler Gesundheitsamt umgehend ein Abkocherlass für Rottweil-Kernstadt sowie für die Teilorte Bühlingen und Göllsdorf ausgesprochen. Nicht betroffen sind Feckenhausen, Hausen, Hochwald, Neufra, Neukirch, Vaihingerhof und Zepfenhan.

Nicht nur reines Trinkwasser abkochen

Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden. Dabei ist zu beachten, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht werden muss. Dasselbe gelte für Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt sei, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln un­mittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt – wie etwa zum Salatputzen und Zähneput­zen oder auch zur Reinigung von Geräten oder Gefäßen. Das Abkochgebot gilt solange, bis es durch entsprechende Mitteilungen wieder auf­gehoben wird.

Jetzt wird mit Chlor gespült


Gleichzeitig werde das Wasser verstärkt mit Chlor desinfiziert (Hochchlorung). Dem Wasser wird dabei eine entsprechend der Trinkwasserverordnung maximal zulässige Menge an Chlor zugegeben. Ein leichter Chlorgeruch sei sicher nicht auszuschließen.
Nach Installation und Inbetriebnahme einer mobilen Chloranlage werde das gesamte Leitungsnetz gespült. Die Spülung wird solange durchgeführt, bis an jeder Entnahme­stelle ein Chlornachweis vorliegt. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass das gesamte Versorgungsnetz und die dazugehörigen Hochbehälter desinfiziert wer­den.

Hausleitungen durchspülen

Der Energieversorger empfiehlt dringend, die Hausinstallation durch Öffnen aller Entnahmestel­len ebenfalls durchzuspülen. Zudem weist er darauf hin, dass die eingesetzten Chlorkonzentrationen zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung führen können. Die Beendigung der Hochchlorung wird öffentlich bekannt gegeben.