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Wo müssen Grenzgänger Steuern zahlen?

Die Schweiz gehört zu den Ländern, mit denen Deutschland ein so genanntes Doppelsteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Es sorgt dafür, dass Grenzgänger nicht in beiden Ländern Steuern zahlen müssen. Von dieser Grenzgänger-Regelung sind steuerlich alle Personen betroffen, die in einem Staat wohnen und in einem anderen arbeiten. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, aber in der Eidgenossenschaft arbeitet, zahlt seine Einkommenssteuer im Wohnsitzstaat – also in der Bundesrepublik. Über die Quellensteuer behält die Schweiz jedoch einen Pauschalbetrag von maximal 4,5 Prozent des Bruttolohns ein.

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Wie werden Schweiz-Grenzgänger besteuert?

Welche Steuern müssen Grenzgänger zahlen?

Quellensteuer

Die Steuer, die Grenzgänger in der Schweiz zahlen, heißt „Quellensteuer“. Sie wird durch den Arbeitgeber direkt vom Einkommen ausländischer Arbeitnehmer abgezogen und an die Steuerbehörden abgeführt. Schließlich sollen Grenzgänger nicht nach Deutschland zurückkehren, ohne zuvor ihre Steuern in der Schweiz gezahlt zu haben. Das zuständige Gemeindesteueramt teilt dem Arbeitgeber den maßgebenden Tarif mit, der die Höhe der Quellensteuer bestimmt. Die Quellensteuer wird mit dem Bruttogehalt, inklusive aller Zulagen und Pauschalspesen, berechnet und beträgt bis zu 4,5 %.

Einkommens- bzw. Wohnsitzsteuer

In Deutschland wird dann für die Grenzgänger zusätzlich die Einkommenssteuer fällig. Sie trägt auch den Namen „Wohnsitzsteuer“, weil sie am Wohnsitz zu entrichten ist. Wer zwischen 9.409 Euro und 14.532 Euro im Jahr verdient, zahlt in Deutschland zwischen 14 % und 24 % Einkommenssteuer. Bei 14.533 Euro bis 57.051 Euro liegt die Steuerlast zwischen 24 % und 42 %. Bis 270.500 Euro beträgt sie 42 % und bei einem jährlichen Einkommen, das darüber liegt, 45 %.

Gut zu wissen: Die Quellsteuer wird auf das Gehalt angerechnet.

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Warum zahlen Grenzgänger in der Schweiz Quellensteuer?

Thema Rentenversicherung

In der Schweiz zahlen auch die Grenzgänger in die Rentenversicherung ein. Unterschieden wird hier zwischen der verpflichtenden staatlichen Vorsorge im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG) über den Arbeitgeber, die je nach Gehaltsniveau ebenfalls verpflichtend ist. Letztere wird auch als „Pensionskasse“ bezeichnet. Die Beiträge zur Basisrente während der Ansparphase werden steuerlich gefördert und lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

Spartipp 1: Grenzgänger-Direktversicherung

In der Schweiz gilt im Hinblick auf die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge ein 3-Säulen-System:

Die erste Säule garantiert das Existenzminimum, die zweite Säule soll den Lebensstandard über das Existenzminimum hinaus sichern. Beide zusammen sollen Arbeitnehmern mindestens 60 % des zuletzt bezogenen effektiven Jahreslohnes sichern und sind auch für Grenzgänger obligatorisch.

In der dritten Säule dreht sich alles um die freiwillige private Vorsorge. Grenzgängern bleibt sie in ihrer klassischen Form verwehrt. Doch wer als Grenzgänger einen Arbeitgeber hat, der für ihn eine entsprechende Direktversicherung bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abschließt, kann nicht nur die Versorgungslücke im Alter schließen, sondern sich dabei auch noch vom Staat unterstützen lassen. Es ist möglich, bis zu 6816 Euro pro Jahr einzuzahlen und dadurch einen Beitragsvorteil aus der Steuerersparnis von bis zu 47 % zu erhalten. Egal, ob der eingezahlte Betrag 500 Euro oder die maximalen 6816 Euro beträgt: Es fallen für ihn keine Steuern an.

Wer also zum Beispiel jedes Jahr 1000 Euro in einen Vorsorgevertrag einzahlt und mit seinem Einkommen unter den Spitzensteuersatz von 42 % fällt, zahlt selbst nur rund 580 Euro, da die verbleibenden 420 Euro vom Finanzamt über die Steuererstattung wieder zurückkommen. Hierfür muss lediglich der Schweizer Arbeitgeber als Versicherungsnehmer unterschreiben. Ihm entstehen dadurch weder Kosten noch Aufwand. Viele Unternehmen und auch Behörden unterstützen ihre deutschen Grenzgänger auf diesem Weg. Fällt ein Arbeitsplatzwechsel nach Deutschland an, so kann der Grenzgänger den Vertrag entweder als Direktversicherung über den neuen Arbeitgeber oder als Privatvertrag weiterführen.

Spartipp 2: Freiwillige Altersvorsorge

In der Schweiz wird über die dritte Säule, die private Altersvorsorge, das individuelle Sparen gefördert. Die so genannte „Säule 3a“ bezeichnet die gebundene Selbstvorsorge für selbstständige und unselbstständige Erwerbstätige, über deren Guthaben sie nicht jederzeit und frei verfügen können. Das angesparte Geld bleibt bis auf bestimmte Ausnahmen bis zur Pensionierung blockiert. Die „Säule 3b“ bezeichnet die freie oder ungebundene Selbstvorsorge für alle. Sie entspricht dem persönlichen Sparen zum Beispiel über Bargeld, Sparbuch, Lebensversicherungen, Anlagen und so weiter. Diese Sparguthaben stehen jederzeit frei zur Verfügung, erhalten aber keine steuerliche Begünstigung. Für Grenzgänger ist wichtig zu wissen, dass die steuerlich geförderte freiwillige Versorgung nur Arbeitnehmern mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) zur Verfügung steht.

Für „echte“ Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland ist es nicht erlaubt, die Einzahlungen in die Säule 3a steuerlich geltend zu machen. Für sie ist es demnach sinnvoll, eine steuerbegünstigte private Altersvorsorge in Deutschland zu beginnen. Eine Möglichkeit hierfür ist zum Beispiel eine Basis- oder auch Rürup-Rente. Sie ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, von dessen Vorteilen auch Grenzgänger profitieren. Die Beiträge zur Basisrente sind während der Ansparphase steuerlich gefördert und lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Somit reduzieren die Beiträge das zu versteuernde Einkommen und die Steuerersparnis kann mehrere Tausend Euro im Jahr betragen. Die Beiträge können zwischen 500 und 25.787 Euro – bei Verheirateten sind es 51.574 Euro – im Jahr liegen. Bei Rürup- oder Basis-Renten muss der Schweizer Arbeitgeber nicht zustimmen.

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Warum eine Direktversicherung für Schweiz-Grenzgänger sinnvoll ist

 

Spartipp 3: Immobilien

Eine weitere Möglichkeit für Grenzgänger, Steuern zu sparen, sind Immobilien. Dabei handelt es sich nicht nur um eine beliebte, sondern auch um eine beständige Form der Altersvorsorge. Vor allem, wer seine Immobilie vermietet, kann seine Steuerlast senken, indem er entstandene Kosten absetzt. Darunter fallen unter anderem Kreditzinsen, Aufwendungen für Reparatur und Instandhaltung, aber auch Nebenkosten oder die Grundsteuer. Grenzgänger müssen sich allerdings bewusst sein, dass sie durch das Vermieten einer Immobilie ein weiteres, steuerpflichtiges Einkommen erzielen. Und auch mit Kapitalanlageimmobilien sind einige Risiken verbunden. Grenzgänger, die eine Immobilie als Kapitalanlage nutzen möchten, sollten sich entsprechend beraten lassen.

Spartipp 4: Steuererklärung

Der einfachste Weg für Grenzgänger, Steuern zu sparen, führt über eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung. Wenn hier alle Möglichkeiten optimal ausgenutzt sind, steht am Ende mehr Geld zur Verfügung. So ist es mitunter wichtig, darauf zu achten, dass Rentenbeiträge, die in Schweiz gezahlt werden, als Sonderausgaben angegeben werden können. Auch die Quellensteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet.

Zusammenfassung

Auch wenn Grenzgänger aufgrund der guten Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz mit höheren Steuern rechnen müssen, gibt es für sie Möglichkeiten, Steuern zu sparen.

Das Doppelsteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz verhindert, dass Grenzgänger in beiden Ländern Steuern zahlen müssen.

Die Einkommenssteuer wird in Deutschland fällig. Die Schweiz behält aber über die Quellensteuer einen Pauschalbetrag von maximal 4,5 Prozent des Bruttolohns ein.

Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, haben mehrere Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Dazu gehören unter anderem die Direktversicherung, die freiwillige Altersvorsorge, Immobilien und die korrekt ausgefüllte Steuererklärung.