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Unterschiede in Deutschland und der Schweiz

In Deutschland ist die Pflegeversicherung Pflicht

  • In Deutschland ist die Pflegeversicherung gesetzlich verankert.
  • Man muss unterscheiden zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sozialversicherung und Zusatzversicherungen, die freiwillig sind.
  • In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist jeder versicherungspflichtig, der Mitglied der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung ist. In der Regel hat jede Krankenkasse auch eine Pflegekasse, so dass die Versicherten in der Krankenkasse ihrer Wahl gleichzeitig auch pflegeversichert sind.
  • Tritt der Pflegefall ein, erhalten Versicherte Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Bei vollstationärer Pflege decken diese Leistungen aber lediglich 50 Prozent der Kosten ab. Die restlichen 50 Prozent muss der Versicherte bezahlen.

Die Schweiz hat keine gesetzliche Pflegeversicherung

  • Das Schweizer Versicherungssystem kennt keine gesetzliche Pflegeversicherung.
  • Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Grundsicherung, die in allen Krankenkassen gleich ist und die durch Zusatzversicherungen erweitert werden kann.
  • Die Grundsicherung enthält keine Pflegeleistungen.

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So sind Schweiz-Grenzgänger sozialversichert

Versorgungslücke für Grenzgänger

In der Schweiz krankenversicherte Grenzgänger erhalten aus der deutschen Pflegeversicherung je nach Pflegegrad (1-5) pflegerische Sachleistungen. Geldleistungen (maximal 1.000 Euro monatlich in der deutschen Pflegeversicherung), zum Beispiel für die ambulante Pflege zuhause durch Angehörige, zahlt die Schweizer Krankenkasse nicht.

Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen. Gleichzeitig nimmt aber auch die Versorgungslücke/Pflegelücke zu. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen der Leistung aus der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten der Pflege.

Die Versorgungslücke entspricht dem Eigenanteil. Diesen muss der Versicherte aus eigenen Mitteln aus der Rente oder dem Vermögen bezahlen. Reichen die Mittel nicht aus, müssen die Kinder einspringen. Der Staat übernimmt erst Kosten, wenn alle Eigenmittel aufgebraucht sind, beispielsweise auch das Eigenheim verkauft ist.

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Krankenversicherung für Grenzgänger

Pflegezusatzversicherung für Pflegetagegeld

Eine Pflegezusatzversicherung für Pflegetagegeld ist für Grenzgänger die beste Lösung. Mit dieser Zusatzversicherung lässt sich ein Tagessatz absichern, der dann je nach Pflegegrad 1 bis 5 prozentual ausbezahlt wird. Die meisten dieser Versicherungen bieten Zusatzleistungen wie zum Beispiel eine Einmalzahlung oder Beitragsbefreiung bei Eintritt des Pflegefalls. Das Pflegetagegeld wird zusätzlich zu den Sachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausbezahlt.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegezusatzversicherung kennt auch eine Pflegerentenversicherung. Diese Pflegerente wird von Lebensversicherungen angeboten, wird in Deutschland aber eher selten genutzt. Die Beiträge für das Pflegetagegeld sind im Vergleich zur Pflegerente deutlich günstiger. Experten empfehlen den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung.

Wie hoch sind die Versicherungsbeiträge?

Der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung richtet sich nach der Höhe des gewünschten Pflegetagegelds, dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Wer in jungen Jahren abschließt, zahlt grundsätzlich weniger als in höherem Alter. Bei vielen Vorerkrankungen verlangen die Versicherer einen sogenannten versicherungsmedizinischen Zuschlag. Bei schweren Vorerkrankungen ist sogar möglich, dass der Antrag auf Pflegezusatzversicherung abgelehnt wird.

Experten raten Grenzgängern zu einem Tarif, mit dem im Falle einer stationären Pflege monatlich mindestens 1.800 Euro zusätzlich zur Verfügung stehen sollte.

Beispiel Tarif- und Leistungsvergleich für eine Pflegezusatzversicherung:

Ein 30-jähriger Grenzgänger will eine Pflegezusatzversicherung über 60 Euro Pflegetagegeld (monatlich 1.800 Euro) abschließen.

Er hat die Wahl zwischen:

Tarif 1

42,24 Euro/Monat (100 Prozent Tagegeld bei stationärer Pflege unabhängig vom Pflegegrad, dynamische Erhöhung des Tagegelds bis zum 80. Lebensjahr, sofortiger Leistungsanspruch, weltweite Geltung, Einmalzahlung in Höhe des 100-fachen Tagessatzes ab Pflegegrad 2)

Tarif 2

30,06 Euro/Monat (100 Prozent Tagegeld bei stationärer Pflege unabhängig vom Pflegegrad, dynamische Erhöhung des Tagegelds alle drei Jahre bis zum 70. Lebensjahr möglich, sofortiger Leistungsanspruch, weltweite Geltung, Einmalzahlung in Höhe des 60-fachen Tagessatzes bei Einstufung in einen Pflegegrad)

Tarif 3

32,64 Euro/Monat (100 Prozent Tagegeld bei stationärer Pflege unabhängig vom Pflegegrad, dynamische Erhöhung des Tagegelds alle drei Jahre bis maximal 160 Euro, sofortiger Leistungsanspruch, Geltung innerhalb EU und EWR, keine Einmalzahlung vorgesehen)

Darauf ist beim Abschluss einer Pflegeversicherung zu achten

  • Wichtig ist eine ausreichende Höhe des Tagegeldes (monatlich mindestens 1.800 Euro).
  • Der Tarif muss für Grenzgänger mit Schweizer Krankenversicherung und deutscher gesetzlicher Aushilfskasse abschließbar sein.
  • Wird nur nach schweren Erkrankungen oder Behinderung gefragt oder generell Arzt- und Krankenhausbehandlung der letzten Jahre abgefragt?
  • Sind die Beiträge dynamisch, ist also eine Anpassung an die Inflationsraten vorgesehen?
  • Muss nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit weiter Beitrag gezahlt werden?
  • Gibt es eine Einmalzahlung bei Eintritt des Pflegefalls und/oder auch Zusatzleistungen?

Sach- und Geldleistungen in Deutschland und der Schweiz

  • Wer von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird, erhält Pflegesachleistungen.
  • Pflegesachleistungen sind keine Dinge oder Sachen, sondern vielmehr Dienstleistungen, die von einem Pflegedienst erbracht werden. Diese Leistungen übernehmen die Schweizer Krankenkassen im Fall eines Grenzgängers.
  • Außerdem sieht die Pflegeversicherung Geldleistungen vor. So erhalten Angehörige Pflegegeld, wenn sie die häusliche Pflege oder Betreuung des zu Pflegenden übernehmen. Dieses Pflegegeld wird von den Schweizer Krankenkassen nicht ausbezahlt. Die pflegende Person erbringt die Pflege ohne finanziellen Ausgleich und muss möglicherweise die eigene Arbeit aufgeben oder einschränken.
  • Über eine Pflegezusatzversicherung für Grenzgänger kann dieses Pflegegeld gesichert werden.

Weitere wichtige Informationen

Ist die Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz Pflicht?

Grenzgänger in der Schweiz haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Modellen der Krankenversicherung(deutsche gesetzliche oder private Krankenkasse, Schweizer gesetzliche Krankenkasse). In allen drei Modellen ist eine Pflegepflichtversicherung enthalten. Während die deutschen Krankenkassen im Pflegefall Sach- Geldleistungen erbringen, erstatten Schweizer gesetzliche Krankenkassen aber nur Sachleistungen. Eine Pflegezusatzversicherung für Grenzgänger mit Krankenversicherung in der Schweiz (KVG) ist daher dringend empfohlen, aber nicht Pflicht.

Wann sollte der Grenzgänger eine Pflegzusatzversicherung abschließen?

Wenn Grenzgänger sich in der Schweiz versichern wollen, dann sollte idealerweise sofort eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt, je jünger bei Vertragsabschluss, umso besser:

  • Die Annahme des Versicherungsvertrags ist an den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses geknüpft.
  • Je jünger, desto geringer die monatlichen Beiträge.
  • Auch junge Menschen können zum Pflegefall werden.

Was passiert mit der Pflegezusatzversicherung, wenn der Grenzgänger arbeitslos wird oder wieder in Deutschland arbeitet?

Die Pflegezusatzversicherung besteht weiter, wenn der Grenzgänger von der Schweizer Krankenversicherung zurück in die deutsche gesetzliche Krankenkasse wechselt. Will der Grenzgänger kündigen, ist dies nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich.

Eine Pflegzusatzversicherung ist nicht nur für Grenzgänger zu empfehlen

Denn bei einer stationären Pflege deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Es entstehen hohe Eigenkosten, die in den meisten Fällen nicht durch die Altersrente gedeckt sind. In Baden-Württemberg sind, je nach Pflegegrad, die durchschnittlichen Kosten bei stationärer Pflege etwa doppelt so hoch wie die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Zusammenfassung zur Pflegeversicherung für Grenzgänger

Eine Pflegeversicherung für Schweiz-Grenzgänger ist eine Pflege-Zusatzversicherung. Es geht dabei vor allem um ein Tagegeld, das im Pflegefall ausbezahlt wird. Hintergrund ist, dass Grenzgänger die bei einer Schweizer Krankenkasse (KVG) versichert sind, im Pflegefall in Deutschland lediglich die pflegerischen Sachleistungen aus der deutschen Pflegeversicherung erhalten – etwa für die Pflege zuhause durch einen Pflegedienst oder die stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Ein Pflegegeld, zum Beispiel für Angehörige eines zu Pflegenden zuhause, zahlen die Schweizer Krankenkassen nicht aus.