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Wer wird als Grenzgänger bezeichnet?

Unter den Begriff „Grenzgänger“ fallen in der Schweizerischen Eidgenossenschaft alle Ausländer, die ihren Wohnsitz im benachbarten Ausland haben und in der Schweiz arbeiten. Der Begriff „Grenzgänger“ stammt also von dem Überschreiten der Landesgrenze vom Wohnsitz auf dem Weg zur Arbeit, zum Studium oder zur Schule. Damit Pendler unter diesen Begriff fallen, müssen sie täglich, mindestens aber wöchentlich, an ihren Hauptwohnsitz im Heimatland zurückkehren. Grenzgänger aus den EU/EFTA-Mitgliedstaaten (EFTA = Europäische Freihandelsassoziation ) genießen berufliche und geographische Mobilität.

Das bedeutet: Für sie gelten keine Grenzzonen mehr, sie können überall in der EU/EFTA wohnen und überall in der Schweiz arbeiten – solange sie mindestens einmal pro Woche an den ausländischen Wohnort zurückkehren. Grenzgänger sind nicht zu verwechseln mit „Aufenthaltern“, die nicht nur in der Schweiz arbeiten, sondern hier auch ihren Wohnsitz haben.

Die Grenzgängerbewilligung für die Schweiz

Wer Grenzgänger werden und in der Schweiz arbeiten möchte, braucht eine entsprechende Arbeitsbewilligung. Dabei spielt es keine Rolle, ob er als Angestellter eines Unternehmens arbeiten wird oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen möchte. Und auch jeder, der ein Studium oder einen Schulbesuch in der Schweiz plant, muss sich eine entsprechende Erlaubnis besorgen. Die so genannte „Grenzgängerbewilligung“ firmiert auch unter der Bezeichnung „Ausweis G“, „Ausländerausweis G“, „G Bewilligung“ oder „Grenzgängerausweis“.

Es lohnt sich, vor dem eigentlichen Antrag erst einmal zu prüfen, ob wirklich alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind. Nur, wenn dies der Fall ist, ist es überhaupt möglich, eine Bewilligung zu erhalten. Bürger von EU- und EFTA-Staaten, die an die Schweiz angrenzen, haben es dabei besonders einfach.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen zum Beispiel Grenzgänger aus Deutschland dabei erfüllen:

  • Sie sind Staatsangehöriger eines EU-25- oder EFTA-Staates.
  • Sie haben ihren Wohnsitz in einer Grenzregion in Deutschland.
  • Sie haben ihren Arbeitsplatz in der Schweiz.
  • Sie kehren mindestens einmal die Woche an ihren Wohnort zurück.

Besondere Regelungen für Nicht EU-/EFTA-Bürger

Personen aus Drittstaaten, die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten möchten, müssen darüber hinaus zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Sie benötigen zum Beispiel ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem Nachbarstaat der Schweiz. Außerdem müssen sie nachweislich seit mindestens sechs Monaten im Nachbarstaat in der Grenzregion zur Schweiz wohnen. Im Gegensatz zu Bürgern der direkten Nachbarstaaten erhalten Personen aus Drittstaaten die Bewilligung nur für eine bestimmte Region oder einen Kanton. Grenzgänger aus den EU-/EFTA-Staaten genießen hingegen die volle Personenfreizügigkeit.

Beantragung und Gültigkeit

Wo muss man die Grenzgängerbewilligung beantragen?

Die zuständige Stelle für die Grenzgängerbewilligung ist das Migrations- oder Ausländeramt des Kantons, in dem der künftige Arbeitsort liegt. Je nach Kanton kann auch zusätzlich das kantonale Arbeitsamt involviert sein.

Wer muss den Antrag stellen?

Die Kantone handhaben unterschiedlich, wer den Antrag einreichen muss: In vielen ist es der Arbeitgeber – er muss ein so genanntes „Vollständiges Gesuch um Erteilung einer Grenzgängerbewilligung“ abgeben, bevor der Grenzgänger die Stelle bei ihm antritt. In anderen Kantonen muss der Grenzgänger persönlich den Antrag einreichen.

Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (zum Beispiel wo genau sie beantragt werden muss, welche Formulare auszufüllen sind, wie lange der Antrag dauert, etc.) beantworten die zuständigen kantonalen Behörden.

Welche Unterlagen sind für den Antrag notwendig?

Damit dem Antrag auf Grenzgängerbewilligung stattgegeben werden kann, muss er mehrere Unterlagen zwingend enthalten.

Dazu gehören in der Regel:

  • Antrag A 1, das Gesuch Ausländerbewilligung
  • Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung oder Nachweis der selbstständigen Tätigkeit in der Schweiz
  • Gültige Bescheinigung über den Hauptwohnsitz
  • Passfoto
  • Kopie von Reisepass oder Personalausweis
  • Bei Schülern und Studenten: Bestätigung der Schule bzw. Immatrikulationsbescheinigung der Universität

Die zuständigen Stellen in den Kantonen behalten es sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Wie lange dauert die Genehmigung des Ausweis G?

In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrags zwei bis drei Wochen.

Was kostet eine Grenzgängerbewilligung? 

Für die Ausstellung einer Grenzgängerbewilligung fallen bei Erwachsenen zwei Verwaltungsgebühren in Höhe von jeweils ca. 65 Schweizer Franken an. Wer noch nicht volljährig ist, zahlt jeweils 30 Schweizer Franken für die beiden Verwaltungsgebühren.

Wie lange ist die B-Bewilligung gültig?

  • Bei Verträgen, die länger als ein Jahr gelten oder unbefristet abgeschlossen wurden, ist die Bewilligung fünf Jahre gültig. Dann kann sie um weitere fünf Jahre verlängert werden.
  • Wenn im Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsdauer von weniger als 12 Monaten festgehalten ist, gilt die Grenzgängerbewilligung nur so lang wie der Arbeitsvertrag.
  • Wer zwischenzeitlich die Stelle wechselt, seine Auslandsadresse wechselt oder seinen Personenstand ändert, muss dies ebenfalls der zuständigen Stelle melden.

Was Schweiz-Grenzgänger beachten müssen

Für Grenzgänger gelten einige Besonderheiten, unter anderem im Hinblick auf Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung oder Immobilienerwerb.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Arbeitslose Grenzgänger beziehen in der Regel ihre Arbeitslosenentschädigung in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Was gibt es bei der Krankenversicherung zu beachten?

Grenzgänger müssen in der Regel einer schweizerischen Krankenkasse angehören.

Weitere Informationen:

Krankenversicherung 

Welche Steuern zahlen Grenzgänger?

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, aber in der Eidgenossenschaft arbeitet, zahlt seine Steuern im Wohnsitzstaat – also in der Bundesrepublik. Über die Quellensteuer behält die Schweiz jedoch einen Pauschalbetrag von maximal 4,5 Prozent des Bruttolohns ein.

Weitere Informationen:

So werden Grenzgänger besteuert

Wie sieht es aus mit Immobilienerwerb?

Wer als Grenzgänger in der Schweiz eine Immobilie erwerben möchte, die der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit dient, hat die gleichen Rechte wie Schweizer Bürger. Sie können in der Region ihres Arbeitsortes auch eine Zweitwohnung erwerben. Wollen sie jedoch eine Ferienwohnung kaufen, Immobilien als Kapitalanlage anschaffen oder mit Wohnungen und unbebauten Grundstücken handeln, besteht eine Bewilligungspflicht.

Zusammenfassung zur Grenzgängerbewilligung

  • Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz arbeitet, gilt als Grenzgänger.
  • Bevor Grenzgänger ihre Stelle oder auch ihre Selbstständigkeit in der Schweiz aufnehmen können, müssen Sie die so genannte Grenzgängerbewilligung beantragen.
  • Andere Bezeichnung sind auch „Ausweis G“, „Ausländerausweis G“, „G Bewilligung“ oder „Grenzgängerausweis“.
  • Wer diese wo und mit welchen Unterlagen beantragen muss, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
  • In der Regel besteht der Antrag aus dem „Gesuch Ausländerbewilligung“, dem Arbeitsvertrag, der Arbeitsbescheinigung oder dem Nachweis der selbstständigen Tätigkeit in der Schweiz, einer gültigen Bescheinigung über den Hauptwohnsitz, einem Passfoto und einer Kopie von Reisepass oder Personalausweis.
  • Die Grenzgängerbewilligung kostet für Erwachsene zwei Verwaltungsgebühren in Höhe von jeweils 65 Euro.
  • In der Regel dauert die Bearbeitung zwischen zwei und drei Wochen.
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