Artikel-Übersicht:
- Das Doppelbesteuerungsabkommen
- Was müssen Grenzgänger bei der Steuer beachten?
- Welche Steuern zahlt man in der Schweiz, welche in Deutschland?
- Welche Besonderheiten sind bei der Steuererklärung beachten?
- Zusammenfassung: Steuern für Schweiz-Grenzgänger
Das Doppelbesteuerungsabkommen
Wie werden Grenzgänger besteuert, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten?
Die Schweiz gehört zu den Ländern, mit denen Deutschland für ein so genanntes Doppelsteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Damit wird verhindert, dass Grenzgänger in beiden Ländern Steuern zahlen müssen. Von dieser Grenzgänger-Regelung sind steuerlich alle Personen betroffen, die in einem Staat wohnen und in einem anderen arbeiten. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, aber in der Eidgenossenschaft arbeitet, zahlt seine Steuern im Wohnsitzstaat – also in der Bundesrepublik. Über die Quellensteuer behält die Schweiz jedoch einen Pauschalbetrag von maximal 4,5 Prozent des Bruttolohns ein.
Was müssen Grenzgänger bei der Steuer beachten?
Wer als Deutscher eine Arbeitsstelle in der Schweiz antritt, besorgt sich zunächst beim Finanzamt am Wohnsitz einen „Fragebogen zur Arbeitsaufnahme als Grenzgänger“. Neben persönlichen Daten und Angaben zum Arbeitsverhältnis erfasst er auch Versicherungen , Werbungskosten und ein Nachweis über die Höhe des Lohns. Sobald die Informationen ans Finanzamt gesendet und dort bearbeitet wurden, erhalten Grenzgänger eine Steuernummer zugeteilt.
Weitere Informationen für Grenzgänger:
Die Ansässigkeitsbescheinigung
In diesem Zug stellt das Finanzamt auch die so genannte Ansässigkeitsbescheinigung aus. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung, dass der Grenzgänger steuerlich in Deutschland ansässig ist und hier seine Steuern entrichtet. Das Original dieser Bescheinigung geben Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber in der Schweiz ab. So ist sichergestellt, dass lediglich der Pauschalbetrag in Höhe von 4,5 % des Lohns als Quellensteuer einbehalten wird. Wenn der Arbeitnehmer die Bescheinigung nicht abliefert, ist sein Arbeitgeber verpflichtet, die Quellensteuer nach Tarif einzubehalten. Von da an fallen vierteljährlich – jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember jedes Jahres – Vorauszahlungen an. Über die Höhe dieser Vorauszahlungen informiert ein entsprechender schriftlicher Bescheid des Finanzamts.
Die Einkommenssteuer von Grenzgängern ist zum 31. Juli fällig
Im darauffolgenden Jahr ist der Grenzgänger dann verpflichtet, bis 31. Juli eine Einkommensteuererklärung abzugeben, zusammen mit dem Jahreslohnausweis und der für die Schweiz nicht benötigte Lohnsteuerkarte. Auf dieser Grundlage ermittelt das Finanzamt dann die künftigen Einkommensteuervorauszahlungen. Wieviel Einkommenssteuer in Deutschland zu entrichten ist, hängt vom Lohn des Grenzgängers ab. Er liegt derzeit zwischen 14 und 45 Prozent. Je mehr der Grenzgänger verdient, desto höher ist der Prozentsatz an Steuern.
Deutsche Steuersätze auf einen Blick
Nullzone
Untere Progressionszone
Mittlere Progressionszone
Obere Progressionszone
Proportionalzone
Z
Welche Währung tragen Grenzgänger in die Steuererklärung ein?
Grenzgänger tragen in ihrer jährlichen Steuererklärung die Beträge nicht in Euro, sondern in Schweizer Franken ein. Das Finanzamt am deutschen Wohnort übernimmt dann automatisch eine jahresbezogene Umrechnung in Euro. Diese orientiert sich an dem Wechselkurs, der in dem Jahr galt, in dem das Einkommen erzielt wurde. Das hat zur Folge, dass der Steuersatz in Deutschland steigt, wenn der Schweizer Franken steigt.
Welche Steuern zahlt man in der Schweiz, welche in Deutschland?
Die Steuer, die Grenzgänger in der Schweiz zahlen, heißt „Quellensteuer“. Sie wird durch den Arbeitgeber direkt vom Einkommen ausländischer Arbeitnehmer abgezogen und an die Steuerbehörden abgeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass Grenzgänger nicht nach Deutschland zurückkehren, ohne zuvor ihre Steuern in der Schweiz gezahlt zu haben.
Gut zu wissen: Je nach Kanton gelten unterschiedliche Steuersätze! Das zuständige Gemeindesteueramt teilt dem Arbeitgeber den maßgebenden Tarif mit, der die Höhe der Quellensteuer bestimmt. Die Quellensteuer wird mit dem Bruttogehalt, inklusive aller Zulagen und Pauschalspesen, berechnet und beträgt bis zu 4,5 %.
Ausnahme: Die 60-Tage-Regelung
Die reduzierte Quellensteuer gilt nicht für Arbeitnehmer, die in einem Kalenderjahr an mehr als 60 Tagen nicht an den Wohnsitz zurückkehren. Hier kommt es – auch, wenn der Name etwas anderes suggeriert – auf die Zahl der Übernachtungen an, nicht auf die Tage. Dabei muss die Rückkehr an den Wohnort unzumutbar sein, weil zum Beispiel die Wegstrecke mindestens 110 km oder die Hin- und Rückreise mehr als 3 Stunden beträgt. In diesen Fällen kann beim deutschen Finanzamt die Befreiung von der deutschen Steuer beantragt werden. Somit werden alle Einkommen, die in der Schweiz erzielt werden, auch dort versteuert und unterliegen nicht mehr der deutschen Einkommenssteuer.
Rentenversicherung für Grenzgänger
Alle Arbeitnehmer in der Schweiz zahlen in die Rentenversicherung ein, auch die Grenzgänger. Generell unterscheidet man in der Schweiz zwischen der verpflichtenden staatlichen Vorsorge im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG) über den Arbeitgeber, die je nach Gehaltsniveau ebenfalls verpflichtend ist. Die letztere Versicherung wird auch als Pensionskasse bezeichnet. Seit der Rentenreform 2005 in Deutschland sind alle Zahlungen aus den Schweizer Rentenkassen vom Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung betroffen.
Welche Besonderheiten müssen Grenzgänger bei der Steuererklärung beachten?
Zu den wichtigsten Besonderheiten, die Grenzgänger im Hinblick auf ihre Steuererklärung beachten müssen, gehört, dass sie die Währung ihres Einkommens in Schweizer Franken angeben, obwohl sie die Angaben für das deutsche Finanzamt machen. Letzteres nimmt dann eine jahresbezogene Umrechnung vor und orientiert sich mit seinem Wechselkurs an dem Jahr, in dem das Einkommen erzielt wurde.
Der bei der Einkommensteuerveranlagung von Grenzgänger in die Schweiz maßgebende Umrechnungskurs betrug – bezogen auf 100 CHF – im Jahr 2020 93,00 Euro, 2019 89,50 Euro, 2018 86,50 Euro und 2017 89,50 Euro. Gut zu wissen ist auch, dass die Beiträge zur Basisrente während der Ansparphase steuerlich gefördert werden. Als Sonderausgaben lassen sie sich in der Steuererklärung geltend machen. Im Jahr 2021 gilt das für 92 Prozent der einbezahlten Beiträge.
Weitere Informationen:
Wie können Grenzgänger Steuern sparen?
Zusammenfassung: Steuern für Schweiz-Grenzgänger
- Der Grenzgängerstatus gilt für Menschen, die in einem Land wohnen, aber in einem anderen Land arbeiten.
- Weil die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, gelten hier besondere Bedingungen.
- Die Besteuerung des Einkommens von Grenzgängern ist über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz geregelt.
- Deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, zahlen ihre Einkommenssteuer in Deutschland. Sie variiert je nach Höhe des Einkommens zwischen 14 % und 45 % des Bruttoeinkommens.
- Die Schweiz behält eine Quellensteuer in Höhe von bis zu 4,5 % des Bruttoeinkommens ein.
- Wer im Jahr mehr als 60 Tage nicht nach Hause zurückkehren kann, profitiert von der 60-Tage-Regelung und kann sich von der deutschen Einkommenssteuer befreien lassen.
- Grenzgänger zahlen obligatorisch in die Schweizer Rentenkasse ein.