Warum ist die Stadtverwaltung am 13. Dezember erneut vor Gericht damit gescheitert, ihre finanziellen Forderungen gegen die private Kindertagesstätte Kikripp im sofortigen Vollstreckungsvollzug durchzusetzen? Jetzt am Freitag, 20. Dezember, liegt die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes Freiburg vor.

Die unmittelbare Schließung hatte gedroht, weil die Stadt sechs Verwaltungsbescheide erlassen hatte, um die aus ihrer Sicht zu viel abgerechneten Zuschüsse an die Kikripp aus den Jahren 2018 bis 2023 im Sofortvollzug zurückzuverlangen. Es geht um rund 1,3 Millionen Euro.

Die ersten sechs Bescheide dieser Art waren bereits am 30. September 2024 vom Verwaltungsgericht aus formalen Gründen zurückgewiesen worden. Gegen die nachgebesserten Bescheide der Stadt hatte die Kikripp mit Eilanträgen Widerspruch eingelegt.

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Das sagt das Gericht

Jetzt hat das Verwaltungsgericht erläutert: Das Interesse der Kikripp, vorerst von einer Vollziehung verschont zu bleiben, überwiege das öffentliche Interesse an einem Sofortvollzug. Damit ist eine drohende Insolvenz vom Tisch und die Betreiber und betroffene Eltern können vorerst aufatmen.

Es geht um alte Ansprüche

Prokurist Marius Neininger betont am Freitag, 20. Dezember, in einer Presseerklärung, dass die Verantwortlichen der Stadt der Öffentlichkeit nun erklären müssten, „warum sie mit aller Gewalt ihr eigenes Verwaltungsverschulden verdecken und die Kikripp in die Insolvenz treiben“ wollen.

In diesem Zusammenhang müsse noch einmal hervorgehoben werden, dass es um Ansprüche gehe, die bei einem ordentlichen Verwaltungshandeln bereits hätten aufgeklärt werden müssen. Die Fakten hätten der Stadt vorgelegen und es habe Jahre gebraucht, bis auf einen Schlag für sechs Jahre exorbitante Forderungen aufgestellt worden seien.

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