Salz ist derzeit sehr gefragt. Nicht das Salz, vor dem Gesundheitsminister Karl Lauterbach dringlich warnt und welches dieser selbst tunlichst meidet.
Nein, Auftausalz für Einfahrten und Gehwege, die bei den winterlichen Temperaturen gerne zufrieren, steht derzeit im Handel hoch im Kurs.
Doch halt, in Villingen-Schwenningen ist das Streuen von Salz untersagt.
Bislang ein milder Winter
Nur Schnee- und Räumdienste dürfen an besonders kritischen Stellen wie Fußgängerüberwegen oder an Steigungen Salz verwenden. Allerdings haben die städtischen Räumdienste in diesem Winter, bisher zumindest, nicht allzu viel zu tun gehabt. Der Winter ist diese Jahr sozusagen ausgefallen, jedenfalls bisher, wie gesagt.

Es dürfte also neben Salz auch ein hübsches Sümmchen Geld im Gemeindehaushalt gespart worden sein. Und auch das im vergangenen Jahr noch befürchtete Chaos auf den Nebenstraßen durch die eingeschränkten Winterdienste der Stadt, das etlichen Menschen vor Augen schwebte, ist aus oben genannten Gründen ebenfalls nicht eingetreten.
Auftausalz in VS verboten
Fehlender Schnee hin, auftretendes Eis her, den Bürgern der Stadt ist auch auf dem privaten Grund jedenfalls nur der Einsatz von „abstumpfenden“ Mitteln, wie es so schön heißt, erlaubt. Also Sand, Split, Granulat oder Asche. So schreibt es die hiesige Gemeindeverordnung vor.
Denn, und das ist nachvollziehbar, Salz ist ein Umweltgift, schädigt Pflanze und Tier.
Der Verkauf ist erlaubt
Trotzdem, das scheint nun widersinnig, ist der Verkauf von Auftausalz durch den Handel in der Doppelstadt erlaubt.
Die Begründung der Händler lautet, dass ja nicht nur Bürger der Stadt hier einkauften, sondern auch solche aus Umlandgemeinden. Und da hat es jede Gemeinde selbst in der Hand, ob von privat Salz gestreut werden darf oder nicht.
Bleibt die Frage, wer das kontrolliert. Wahrscheinlich niemand.