Leonie Vaas

In der Doppelstadt regt sich Widerstand gegen die Hundesteuer. Diese Abgabe gibt es hier zwar schon lange, doch 2023 wurde der Steuersatz für die Vierbeiner deutlich erhöht.

Dagegen hat Barbara Spruth aus VS-Schwenningen am 15. Januar eine Online-Petition gestartet. Sie würde die Steuer am liebsten abschaffen, weil diese ungerecht und unberechtigt sei, wie sie findet. Viele andere Tierhalter müssten keine Steuern zahlen.

Ihre detaillierten Beweggründe hat die Schwenningerin dem SÜDKURIER hier erklärt. Aktuell (Stand Freitag, 3. Februar) hatten 291 Menschen die Petition im Internet unterzeichnet, 196 davon aus Villingen-Schwenningen. Das entspricht 18 Prozent der nötigen Anzahl an Unterstützern, um die Relevanzgrenze, die bei 1100 Unterstützern liegt, zu knacken.

Auf Nachfrage äußern sich nun die Stadtverwaltung sowie Oberbürgermeister Jürgen Roth zum Thema.

Barbara Spruth mit ihrem Hund Hugo (linkes Bild) und Ute Jauch mit ihrer Mischlingshündin Maja (beide aus Schwenningen) halten die ...
Barbara Spruth mit ihrem Hund Hugo (linkes Bild) und Ute Jauch mit ihrer Mischlingshündin Maja (beide aus Schwenningen) halten die Hundesteuer in VS für ungerecht. | Bild: Leonie Vaas

Was eine Petition im Rathaus auslösen kann

Geht eine erfolgreich abgeschlossene Petition im Rathaus ein, „wird eine Beschlussvorlage in den Gemeinderat eingebracht“, erklärt Verwaltungssprecherin Oxana Zapf.

Dieser müsse sich mit dem Anliegen beschäftigen und festlegen, ob er die Abschaffung der Hundesteuer weiterverfolgen möchte. Am Ende müsste der Gemeinderat eine Abschaffung beschließen.

In Paragraf neun Absatz drei des Kommunalabgabengesetzes in Baden-Württemberg ist folgendes geregelt: „Die Gemeinden erheben eine Hundesteuer. Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen können in der Satzung geregelt werden.“

Verwaltungssprecherin Oxana Zapf.
Verwaltungssprecherin Oxana Zapf. | Bild: Fröhlich, Jens

Die Gemeinden im Land müssten daher eine Hundesteuer erheben, der Steuersatz, eventuelle Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen könnten jedoch von den einzelnen Gemeinden individuell in der örtlichen Satzung geregelt werden, erklärt Zapf weiter. Diese müssten jeweils vom Gemeinderat beschlossen werden.

Warum gibt es keine Katzensteuer?

Laut Stadtverwaltung wäre eine Katzensteuer nur schwer durchsetzbar aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten. Wohnungskatzen, die gleichzeitig als Freigänger leben, seien schlecht auffindbar und frei laufende Katzen schwierig zu identifizieren.

Und eine Pferdesteuer?

„Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem Jahr 2015 dürfen Kommunen grundsätzlich eine Pferdesteuer erheben“, erklärt Zapf. Daraufhin habe es in auch in Baden-Württemberg in mehreren Städten und Gemeinden eine Diskussion über die Einführung und die Erhebung einer Pferdesteuer gegeben. „Dies wurde vor allem aufgrund der Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag jeweils nicht weiter verfolgt.“

Aktuell gebe es in Baden-Württemberg keine Kommune, die eine solche Steuer habe. Neben dem Aufwand, die steuerbaren Pferde zu ermitteln – betrieblich genutzte Pferde wären steuerfrei – müsse auch die Satzung neu erarbeitet werden.

Und es sei mit diversen Widerspruchsverfahren zu rechnen, so die Sprecherin. „Nach unserer Recherche wird derzeit im gesamten Bundesgebiet nur im Bundesland Hessen in zwei Kommunen eine Pferdesteuer erhoben.“

Verwendung der Steuereinnahmen

Zur Forderung in der Petition, dass Steuereinnahmen zum Wohl der Hunde verwendet werden sollen, teilt die Verwaltungssprecherin mit: „Die Definition, dass Steuern grundsätzlich eine Geldleistung ohne Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung sind, steht so in Paragraf drei Absatz eins der Abgabenordnung.“

Ob, und in welchem Umfang, Steuergelder „zum Wohle der Hunde und deren Halter“ verwendet würden, stehe somit im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Gleichwohl würden aber selbstverständlich auch städtische Mittel „zum Wohl der Hunde und deren Halter“ eingesetzt.

Was die Stadt für Hundehalter leistet

Zapf geht diesbezüglich näher auf die Hundetoiletten ein. Die Stad ergänze fortwährend das Stadtreinigungskonzept mit der Aufstellung von neuen Hundetoiletten und statte vorhandene Mülleimer mit zusätzlichen Hundekotbeutelspendern aus.

So sehen die Hundekotbeutelstationen mit Abfalleimer in VS aus.
So sehen die Hundekotbeutelstationen mit Abfalleimer in VS aus. | Bild: Leonie Vaas

Bei Neuerschließung achte man auf ein gesamtheitliches Konzept in Sachen Stadtmobiliar, das auch eine Versorgung mit Hundetoiletten und Beutelspendern vorsieht. „Jeder einzelne Standort, der von Bürgern vorgeschlagen wird, wird auch eingehend geprüft. Jedoch sind nicht alle Standorte umsetzbar.“

Das sagt der Oberbürgermeister

„Ich behalte die Petition und wie sie sich insgesamt entwickelt natürlich im Blick. Daraus ergibt sich unter Umständen ein Verfahrensablauf, den ich dann gerne einhalte“, teilt Oberbürgermeister Jürgen Roth mit.

Oberbürgermeister Jürgen Roth
Oberbürgermeister Jürgen Roth | Bild: Hans-Jürgen Götz

„Ich selbst kann mich der Argumentation nicht anschließen, weil der Gesetzgeber hier eine andere Vorgabe gemacht hat. Die Petition müsste sich an den Gesetzgeber richten, damit wir das Ergebnis dann entsprechend umsetzen könnten“, so das Stadtoberhaupt weiter.

Auf kommunaler Ebene sei der Gemeinderat das entscheidende Gremium. Dessen Entscheidung zur Höhe und Art der Steuer respektiere er. „Darüber hinaus sehe ich derzeit keine Notwendigkeit für eine Katzen- und Pferdesteuer.“ Auch aus Gründen der praxisnahen Umsetzung, halte Roth diese Überlegung, gerade in Bezug auf die Katzenhaltung, für kaum durchführbar.