Masken, Abstand und Obergrenzen: Ein paar Antworten auf die neuen Kontakt-Begrenzungen
Mit den Ausweitungen der Kontaktbeschränkungen durch das Land vom 18. Oktober und durch den Schwarzwald-Baar-Kreis vom 16. Oktober sind neue Regeln in Kraft getreten. Hier einige Antworten zu häufigen Fragen, die in den vergangenen Tagen aufgetreten sind.
Eine Frau mit Mund- und Nasenmaske in einer Fußgängerzone. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hatte am Samstag die höchste Pandemiestufe ausgerufen. Damit sind weitere Beschränkungen verbunden, etwa eine verschärfte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und strengere Vorgaben für private Treffen.| Bild: Sebastian Gollnow
Wo gilt die vom Land verhängte erweiterte Maskenpflicht? Sie gilt nun in ganz Baden-Württemberg in den Fußgängerbereichen wie Fußgängerzonen, Marktplätze und überall, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch in den für den