Die Gemeinde Unterkirnach hatte in den Jahren 2015 bis 2016 bereits ein Gemeindeentwicklungskonzept für das Zieljahr 2030 erarbeitet. Doch was bringt das beste Konzept, wenn es nicht aktualisiert und seine Umsetzung überprüft wird? Zudem bestehen zum Beispiel durch die Verlagerung der Firma Wahl oder die Haushaltssituation der Gemeinde mittlerweile veränderte Rahmenbedingungen. Grund genug also für die Gemeinde, ihr Entwicklungskonzept fortzuschreiben.

Für die Fortschreibung brauchten Gemeindeverwaltung und Gemeinderat einen Zeitraum von rund zwei Jahren. Es waren die Pandemie, aber auch intensiver Diskussionsbedarf einzelner Punkte, die das Ganze etwas verzögerten. Jetzt endlich beschloss der Gemeinderat das neue Gemeindeentwicklungskonzept.

In einem ersten Schritt erfolgte vor etwas mehr als zwei Jahren in enger Abstimmung zwischen der Gemeindeverwaltung und der Gesellschaft LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) eine Aktualisierung der kommunalen Ausgangslage und die Evaluierung des Gemeindeentwicklungskonzepts.

Im Rahmen einer sogenannten Wirkungsanalyse wurden dann die enthaltenen Ziele der Gemeindeentwicklung und die vorgesehenen Projekte und Maßnahmen im Hinblick auf ihre Umsetzung überprüft. Vieles was 2017 als Richtschnur festgelegt worden war, konnte tatsächlich umgesetzt werden.

Im Bereich Betreuung und Bildung musste zwar beispielsweise die Sanierung der Schule als noch nicht umgesetzt gekennzeichnet werden. Die Aufrechterhaltung eines vielseitigen Angebots neben dem Regelunterricht wurde dagegen umgesetzt. So wie für die Schule erfolgten ähnliche Analysen für alle Projekte und Maßnahmen im Gemeindeentwicklungskonzept. Daran anschließend diskutierte der Gemeinderat in zwei Klausurtagungen die Neuausrichtung des Konzepts und einen Fahrplan für dessen Beschluss.

Zur Beteiligung der Bürgerschaft fand im Mai 2022 eine Bürgerbefragung statt, bei der alle Haushalte in Unterkirnach einen Fragebogen zur weiteren Gemeindeentwicklung erhielten. Darüber hinaus wurde am 14. Mai 2022 ein Bürgertag veranstaltet. Dabei konnten sich die Bürger zum Zwischenstand des Gemeindeentwicklungsprozesses informieren und Fragen und Anregungen an die Gemeindeverwaltung sowie den Gemeinderat richten. Im Juli 2022 waren die Vorschläge und Bewertungen aus der Bürgerbefragung und dem Bürgertag dem Gemeinderat vorgestellt worden.

All das floss nun in das neue Gemeindeentwicklungskonzept inklusive eines Investitionsprogramms ein, das Bertram Roth von der KE jetzt nochmals in seiner endgültigen Form dem Gemeinderat vorstellte. An der Spitze des neuen Konzepts stehen sogenannte Leitsätze mit Zielen und sogenannten Leitprojekten.

Als Leitprojekt, also als vordringliches Projekt, ordnet der Gemeinderat beispielsweise die Sanierung von Schule und Halle oder auch die Umsetzung des Projekts Stadthof, die Umsetzung des Landessanierungsprogramms für das Gutmann-Areal und den Schlossberg oder auch die Überprüfung des Themas Windkraft und das Finden einer Nachnutzung für das Aqualino ein. Letztlich wurden so elf Leitprojekte formuliert.

Im Investitionsprogramm ist die Realisierung der Projekte in mehrere Zeitintervalle bis spätestens 2035 untergliedert.

Das Entwicklungskonzept ist auf eine Überprüfung und Fortschreibung ausgelegt. In regelmäßigen Abständen, so zum Beispiel bei der Aufstellung des Haushaltsplans, sollen die Ziele der Gemeindeentwicklung und der Stand der Umsetzung bewertet und gegebenenfalls fortgeschrieben werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Konzeption um eine Momentaufnahme handelt.

Die Planung im neuen Gemeindeentwicklungskonzept ist deshalb auch nicht als starres Zielkonzept zu verstehen, sondern gemäß den aktuellen Entwicklungen immer wieder neu zu justieren und anzupassen. Das Gemeindeentwicklungskonzept diene als Leitfaden für die Bürger, den Gemeinderat und die kommunale Verwaltung zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Unterkirnach, verdeutlichte Bürgermeister Andreas Braun den Sinn und Zweck eines solchen Konzepts. Bertram Roth von der KE ergänzte: „Ich hoffe, dass Sie Vieles von dem, was sie aus dem Gemeindeentwicklungskonzept mitnehmen, für ihre kommunalpolitische Arbeit und die des Rathauses umsetzen.“