Im Stadtgebiet von Tuttlingen wurden am Ufer der Donau zwei tote Stockenten aufgefunden. Beide Enten sind mit Geflügelpest infiziert, auch bekannt als Vogelgrippe oder hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI). Dieses Befund hat das Friedrich-Löffler-Institut bei der zweiten Beprobung am Dienstag, 7. März, bestätigt. Es ist das nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza. Zuvor waren die Tierkörper vom Veterinäramt des Landratsamts geborgen und beprobt worden.

Viele Enten und Krähen an der Donau

An dem Donau-Abschnitt, an dem die toten Stockenten gefunden worden waren, halten sich seit Monaten zahlreiche Stockenten und Rabenkrähen auf. Laut einer Mitteilung des Landratsamtes laufe seit Oktober 2021 in Deutschland und Europa wieder ein sehr dynamisches Geflügelpestgeschehen ab.

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Betroffen seien vor allem Wildvögel, es komme jedoch immer wieder auch zu Seuchenausbrüchen bei Hausgeflügel, von kleinen Hobbyhaltungen bis großen gewerblichen Haltungen, ebenso wie einzelnen Ausbrüchen in Wildparks und Zoos. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätze das Risiko weiterer Einschleppungen in Geflügelhaltungen als hoch ein. Betroffen seien alle Bundesländer, ganz besonders aber der Norden und Nordwesten. Im Herbst 2022 hat das Geschehen auch wieder auf das übrige Deutschland übergegriffen und Anfang 2023 erneut Baden-Württemberg erreicht.

Hühner im Stall. Für Geflügel gilt in einigen Gemeinden des Landkreises bis mindestens 31. März eine Stallpflicht.
Hühner im Stall. Für Geflügel gilt in einigen Gemeinden des Landkreises bis mindestens 31. März eine Stallpflicht. | Bild: Malwina Paschek

Zum Schutz der Hausgeflügelbestände ordnet das Landratsamt Tuttlingen per Allgemeinverfügung die Aufstallung von Geflügel im zentralen und südlichen Landkreis vorläufig bis zum 31. März 2023 sowie die Einhaltung verschiedener Biosicherheitsmaßnahmen an. Von der Stallpflicht betroffen sind, jeweils mit allen Teilorten, Tuttlingen, Mühlheim, Fridingen, Immendingen, Geisingen, Talheim, Seitingen-Oberflacht, Wurmlingen, Rietheim-Weilheim, Dürbheim, Buchheim, Neuhausen o.E. und Emmingen-Liptingen. Für das gesamte Kreisgebiet gilt außerdem, dass noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen unverzüglich beim Veterinäramt zu registrieren sind und aufgegebene Haltungen abgemeldet werden müssen.

Tote Vögel nicht anfassen

Wer krank erscheinende oder tote Wasservögel, Greifvögel oder Raben findet, sollte diese nicht anfassen, sondern sie dem Veterinäramt melden. Es ist unter 07461/9265403 oder veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de erreichbar.

Vorsicht ist geboten

Bei dem aktuell kursierenden H5N1-Virus seien zwar bislang keine Übertragungen auf den Menschen bekannt. „Es ist aber trotzdem Vorsicht geboten“, schreibt Nadja Seibert, Sprecherin der Kreisverwaltung. Die Jäger im Landkreis würden gebeten, vermehrt auf kranke oder verendete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.

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