Im Landkreis Tuttlingen gelten ab Dienstag, 18. Januar, neben der Alarmstufe II zusätzliche lokale Beschränkungen. Das teilte das Landratsamt am Montag in einer Pressemitteilung mit. Hintergrund ist, dass an zwei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über dem Richtwert von 500 gelegen hätten.

Damit gilt für nicht vollständige Geimpfte ab Dienstag eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen würden nur „bei Vorliegen triftiger Gründe“ gelten, so die Pressemitteilung. Diese sind demnach unter anderem:

  • Besuch von Veranstaltungen im Sinne der Corona-Verordnung,
  • Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften,
  • Ausübung beruflicher oder ausbildungstechnischer Tätigkeiten,
  • Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft,
  • Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
  • Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • für die im Freien, nicht jedoch in Sportanlagen, stattfindende allein ausgeübte körperliche Bewegung,
  • unaufschiebbare Versorgung von Tieren.