Nein, das Verfahren sei leider noch nicht neu terminiert, sagt Christoph Reichert, Präsident des Konstanzer Landgerichts, auf Anfrage. Der Hausverwalter aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, erstinstanzlich zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, ist damit nach wie vor nicht rechtskräftig verurteilt.

Dass viele Geschädigte aus verschiedenen Eigentümergemeinschaften darauf warten, dass der Fall neu verhandelt und wird, kann Reichert nachvollziehen. Wenngleich es bei den Terminen vor dem Landgericht nicht um Schadensersatz geht. Das Landgericht verhandelt lediglich die strafrechtliche Schuld.

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Schadensersatzforderungen gegen den Verwalter müssen die Geschädigten zivilrechtlich geltend machen. Der heute 64-Jährige, hauptberuflich Finanzbeamter, war im Juni 2021 vor dem Villinger Schöffengericht wegen er wegen gewerbsmäßiger Untreue in 90 Fällen, Subventionsbetrug und falscher Versicherung an Eides statt verurteilt worden.

„So weit ich weiß, ist die Kammer schon bis weit in den November hinein ausgebucht.“
Christoph Reichert, Präsident des Landgerichts Konstanz

Die für Ende April anberaumten Berufungstermine vor dem Konstanzer Landgericht waren einen Tag vor Prozessbeginn wegen Krankheit Verfahrensbeteiligter abgesagt worden. Wann wird nun neu verhandelt? „Ich vermute, dass es im Laufe der nächsten Monate dazu kommt“, sagt der Landgerichtspräsident. Die Terminierung obliege jedoch der zuständigen Kammer. „So weit ich weiß, ist die Kammer schon weit bis in den November hinein ausgebucht“, sagt Reichert.

Haft geht vor

Hinzu komme, dass Verhandlungen nach Dringlichkeit terminiert werden. Als dringlich gelten Verfahren, bei denen der Beklagte inhaftiert ist: Untersuchungshaft ist verfassungsrechtlich ein schwieriges Thema – Stichwort Unschuldsvermutung – und nur ausnahmsweise zulässig.

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Und der Hausverwalter? Er ist nach wie vor auf freiem Fuß. Ihm droht bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Gefängnis der Verlust des Beamtenstatus und der Pensionsansprüche. Ob der 64-Jährige vom Dienst suspendiert wurde, war vom Finanzamt in Villingen-Schwenningen auf Anfrage nicht zu erfahren.

Seit Dezember Insolvenzverfahren

Der Strafprozess ist nicht das einzige Problem des Hausverwalters. Im Dezember 2021 wurde ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet. Den entsprechenden Antrag hatten nach Informationen des SÜDKURIER die Finanzämter Villingen und Rottweil gestellt.